Sozialpolitik

Neue Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in NRW

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales, Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Damit möglichst viele Familien ihnen zustehende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder erhalten, stellt das nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialministerium den Kommunen und Jobcentern eine neue Arbeitshilfe zur Verfügung.

26.08.2011

Die Jobcenter oder die zuständigen Ämter in den Kreisen und kreisfreien Städten sind für die Umsetzung des Pakets zuständig. Der aktualisierte Leitfaden greift nicht nur, wie bisher, die Umsetzung des Pakets für Familien mit SGB-II-Bezug auf. Enthalten sind jetzt auch anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld. Insgesamt können in Nordrhein-Westfalen nach vorliegenden Zahlen für 792.677 Kinder und Jugendliche Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend gemacht werden.

„Unsere neue Arbeitshilfe liefert Antworten auf viele Fragen der Mitarbeiter in den Kommunen, der Leistungsberechtigten und der Verbände – sie orientiert sich an den tatsächlichen Problemen“, erklärte Minister Schneider am 4. August 2011. „Wichtig ist, dass wir so viele anspruchsberechtigte Familien wie möglich erreichen“, sagte der Minister. Die neue Anleitung liefert deshalb praktische Hinweise für eine einfache und unbürokratische Umsetzung vor Ort. Beispielsweise gibt es für Anträge nur ein einziges Formular. Die Kommunen und Jobcenter erhalten auch klare Hinweise, wie sie Mittagessen und andere Leistungen pauschal abrechnen können.

Ausdrücklich wird in der Arbeitshilfe auch darauf hingewiesen, dass alle Kinder aus Asylbewerberfamilien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können. Bisher galt dies nur für Kinder aus Asylbewerberfamilien, die länger als 48 Monate in Deutschland waren. Die Gewährung der Leistung ist allerdings Ermessenssache – jeder Einzelfall muss geprüft werden. Praktische Informationen erhalten die Kommunen und Jobcenter außerdem für die Koordinierung der Sozialarbeit in den Schulen. Dabei geht es um eine enge Zusammenarbeit mit den eingebundenen Akteuren: Neben den Schulen zum Beispiel die Kirchen, die Sozialverbände oder die Vereine. Sozialarbeiter sollen außerdem gezielt in Schulen eingesetzt werden, wo tatsächlicher Bedarf besteht. Eine wichtige Aufgabe der Sozialarbeiter ist es, vor Ort auf die Leistungen aus dem Paket hinzuweisen und praktische Hilfestellungen zu geben.

>> Die Arbeitshilfe zum Download: <link http: www.mais.nrw.de _blank external-link-new-window>www.mais.nrw.de/08_PDF/003/110801_arbeitshilfe_bildungs-teilhabepaket.pdf

Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen

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