Sozialpolitik
Nachbesserung am Bildungspaket für Hartz IV-Kinder geplant
Unter Berufung auf Regierungskreise meldet die Rheinische Post in ihrer heutigen Ausgabe, dass das Arbeitsministerium Nachbesserungen am Bildungspaket für Kinder aus Hartz IV-Familien vornehmen will. Neben einer Leistungsgewährung per Gutschein bzw. Chipkarte soll demnach auch eine direkte Barabrechnung möglich sein.
15.10.2010
Das Geld werde im Fall der Barabrechnung allerdings nicht an die Eltern gezahlt, sondern direkt an die Leistungserbringer, also Vereine, Musikschulen oder Nachhilfe-Institute fließen. Die Entscheidung für eine Gutscheinlösung oder die Direktzahlung soll den Ländern überlassen werden.
Materialien zum Thema
-
Studie
Alleinerziehende unter Druck: Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Finanzierungsmöglichkeiten von Leistungen nach SGB VIII und SGB II (SGB III) für junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr
-
Newsletter / Mailingliste
Hartz IV: DGB vergisst 250.000 Jugendliche ... und andere statistische Ungereimtheiten
-
Studie
SGB II-Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis unter 25 Jahren: ein Länder- und Kreisvergleich
-
Anforderungen an die Neuregelung "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)"Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe