Sozialpolitik

Mindestausbildungsvergütung – ver.di erwartet mehr

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. Die Kabinettsvorlage bleibe aber deutlich hinter den Erwartungen zurück. ver.di fordert eine Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen.

14.05.2019

„Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung nun endlich den Koalitionsvertrag umsetzt. Die Mindestausbildungsvergütung ist lange überfällig. Es ist ein Erfolg von ver.di, dass sie eingeführt wird“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister.

Die Kabinettsvorlage bleibe allerdings weit hinter den Erwartungen zurück. ver.di fordert eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen. Das ergibt für das erste Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von derzeit 660 Euro, die sich im zweiten Ausbildungsjahr auf 720 Euro, im dritten Ausbildungsjahr auf 795 Euro und im vierten Ausbildungsjahr auf 826 Euro steigert. Die jährliche, automatische Anpassung soll auf Grundlage der vom Bundesinstitut für Berufsbildung ermittelten durchschnittlichen Steigung der tariflichen Ausbildungsvergütung erfolgen.

Viele Auszubildende und dual Studierende werden nicht von der Mindestausbildungsvergütung profitieren, weil sie nicht unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) fallen. Hier muss die Bundesregierung nacharbeiten und den Geltungsbereich erweitern“, so Meister weiter.

Trotz der besonderen Bedeutung des BBiG als zentrales Ausbildungsgesetz werden zahlreiche berufliche Ausbildungsgänge und vergleichbare neue Ausbildungsstrukturen nicht nach dem BBiG geregelt. Das heißt, sie profitieren auch nicht von einer Mindestausbildungsvergütung. Dazu gehören die dualen Studiengänge und zahlreiche Ausbildungen im Gesundheitsbereich wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten oder Medizinisch-technische Assistentinnen und Medizinisch-technische Assistenten, für die oftmals überhaupt keine Ausbildungsvergütung bezahlt werden. Daher fordert ver.di, den Geltungsbereich dementsprechend zu erweitern.

Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 14.05.2019

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