Diakonie
Leistungswirrwarr beenden – Kindergrundsicherung einführen
Während der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende November berieten die Bundesländer über die Einführung einer Kindergrundsicherung. Nach Ansicht der Diakonie müssen die existenzsichernden Leistungen für Kinder endlich vereinheitlicht sowie bedarfsgerecht ausgestaltet werden.
01.12.2020
Bei Kindern umfassen Kindergeld, Kinder-Regelsatz, Kinderzuschlag, der Kinderfreibetrag, der Mindestbetrag im Elterngeld für Einkommensarme von 300 Euro und das Bildungs- und Teilhabepaket Aspekte der Existenzsicherung. Die bisherigen Regelungen der Gewährleistung und Anrechnungsmodalitäten sind mit doppeltem bürokratischen Aufwand verbunden und in der Beantragung unnötig kompliziert. Sie führen immer wieder zu Auszahlungsbeträgen in einer zur familiären Situation widersprüchlichen Höhe, die nicht bedarfsgerecht sind und mitunter zu höheren Nettoleistungen bei höheren Familieneinkommen führen als bei Niedrigsteinkommen.
Die Diakonie setzt sich für die Umsetzung einer einheitlichen Kindergrundsicherung ein. Die Kindergrundsicherung sieht antragsfrei einen existenzsichernden Sockelbetrag vor. Weitere persönliche Bedarfe und die Absicherung der Wohnkosten ergänzen diesen Betrag. Die Ermittlung zusätzlicher finanzieller Bedarfe darf die Auszahlung des Sockelbetrages, die jeweils am Monatsanfang erfolgt, nicht verzögern.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das Wirrwarr von existenzsichernden Leistungen für Kinder vom Kindergeld über den Kinderzuschlag und Kinderregelsatz bis zum Kinderfreibetrag muss beendet werden. Viele Familien verlieren den Überblick und wissen nicht um die ihnen zustehenden Leistungen. Außerdem ist die Beantragung bürokratisch und kompliziert. Häufig werden Leistungen auch noch untereinander verrechnet. Das Ergebnis sind intransparente und ungerechte Auszahlungen. So kann es mitunter zu höheren Nettoleistungen bei höheren Familieneinkommen kommen als bei Niedrigsteinkommen. Deshalb müssen die existenzsichernden Leistungen für Kinder endlich vereinheitlicht und unkompliziert und bedarfsgerecht ausgestaltet werden.
Eine antragsfreie Kindergrundsicherung mit einem existenzsichernden Sockelbetrag gewährleistet eine einfache und unkomplizierte Förderung von Kindern und Familien. Wohnkosten werden ergänzend finanziert. Bedürftige Familien erhalten zusätzliche Unterstützung. Wer mehr braucht, soll direkt mehr bekommen.“
Hintergrund
Die Diakonie-Position ist im Hintergrundpapier „Kindergrundsicherung: Einheitlich, einfach und bedarfsgerecht" (PDF, 221 KB) erläutert.
Quelle: Diakonie Deutschland vom 25.11.2020
Materialien zum Thema
-
Zeitschrift / Periodikum
das baugerüst 1/24: Kinder- und Jugendarmut
-
Broschüre
Policy Brief 2024 Kindergrundsicherung: Weichen jetzt richtig stellen!
-
Bericht / Dokumentation
Partizipation als Privileg? Klassismus und Kinderarmut im Kontext von kinderrechtebasierter Demokratiebildung
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Impulspapier Präventionsketten wirken!
-
Monographie / Buch
Werkbuch Leaving Care
Projekte zum Thema
Institutionen zum Thema
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
miteinanderleben e.V.
-
Sonstige
Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
-
Verband / Interessenvertretung
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) – Funktionsbereich Kinder- und Jugendhilfe
-
Sonstige
Koordinationsstelle Kinderarmut des LVR-Landesjugendamts (Landschaftsverband Rheinland)
-
Sonstige
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg