Sozialpolitik

Landesjugendring Baden-Württemberg begrüßt Urteil zu Hartz IV und fordert weitere Schritte

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Forderung vieler Jugendverbände zur spezifischen Regelsatzbemessung von Hartz IV bestätigt“, freute sich gestern Isabel Hoever, Vorsitzende des Landesjugendrings Baden-Württemberg. „Hilfebedürftige Kinder und Jugendliche dürfen gerade in ihren Bildungsmöglichkeiten nicht zusätzlich benachteiligt und von der Teilhabe ausgeschlossen werden, sonst droht der Ausschluss von Lebenschancen wie es das Gericht beschreibt“, so Hoever weiter.

10.02.2010

Bei einer möglichen Anhebung der Sätze dürfe es jedoch nicht bleiben, warnte Hoever: „Kinder und Jugendliche, die auf Hartz IV angewiesen sind, haben noch immer deutlich weniger Mittel zum Aufwachsen und sind in vielerlei Hin-sicht in ihren Chancen benachteiligt“. Das beste Beispiel hierfür sei das Thema Gesundheit: „Das Risiko von Krankheiten und Übergewicht liegt bei benachteiligten Kindern und Jugendlichen deutlich höher. Hier sind zusätzliche Förderungen über die Hartz IV-Sätze hinaus nötig.“ Als Beispiele für konkrete Maßnahmen auf Ländereben nannte Hoever flächendeckende Schulspeisungen und die finanzielle Förderung für die Teilnahme an Ferienfreizeiten und Bildungsangeboten: „Mit vergleichsweise geringem Aufwand werden den Kindern und Jugendlichen hier wertvolle Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten eröffnet, die für sie sonst nicht zugänglich wären“, so Hoever. „Nachdem die Fördersätze für Maßnahmen der Jugenderholung und -bildung jahrzehntelang nicht der Preisentwicklung angepasst wurden und damit laufend an Kaufkraft verloren haben, müssen sie endlich angepasst und nahezu verdoppelt werden“, forderte Hoever. „Dies würde auch Kindern und Jugendlichen nützen, deren Eltern zwar keine Transferleistungen beziehen, jedoch trotzdem nur ein sehr geringes Einkommen zur Verfügung haben“, so Hoever weiter.

In seinem Urteil legt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Höhe des Sozialgeldes sich am spezifischen Bedarf eines Kindes ausrichten muss, der sich „an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung“ auszurichten hat. Hier bezieht sich das Gericht vor allem auf Kosten für Bildung. Das Gericht betont, dass der Bedarf für die einzelnen Altersgruppen spezifisch erhoben und begründet werden muss. Ziel müsse ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sein.

Das Urteil hat in besonders hohem Maße Auswirkungen auf junge Menschen aus Zuwandererfamilien, da rund 40 Prozent der Hartz IV-Empfänger einen Migrationshintergrund haben. Gerade für Kinder aus Zuwandererfamilien ist die Bildungssituation trotz aller Integrationspläne weiterhin alarmierend: Laut Mikrozensus 2008 haben 14,2 Prozent der MigrantInnen keinen Schulabschluss - im Vergleich zu 1,8 Prozent der deutschen Bevölkerung.

Quelle: Landesjugendring Baden-Württemberg e.V.

 

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