Sozialpolitik

Kopplung des Mindestunterhalts für Kinder an das Existenzminimum nur ein kleiner Schritt

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Unterhaltsrecht einen guten Schritt, der jedoch etliche Fragen offen lässt.

30.07.2015

Die beabsichtigte Loslösung des Mindestunterhalts für Kinder von den steuerlichen Freibeträgen begrüßt der Deutsche Verein. Allerdings sei die neue konkret vorgeschlagene Regelung nur bedingt geeignet, das verfolgte Ziel eines verlässlicheren, gerechteren und auskömmlicheren Mindestunterhalt für Kinder zu erreichen.

Ziel eines verlässlichereren, gerechteren und auskömmlicheren Mindestunterhalts 

"Dass das Existenzminimum direkte Grundlage für den Mindestunterhalt für Kinder sein soll und der Umweg über die steuerlichen Freibeträge entfällt, ist richtig", so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. "Nicht nachzuvollziehen ist aber, warum als Basis für den Mindestunterhalt der Existenzminimumbericht nur jedes zweite Jahr verwendet werden soll." Das schaffe neue Unstimmigkeiten und Fehlentwicklungen.

Der Deutsche Verein appelliert an die Bundesregierung, den jeweiligen Existenzminimumbericht rechtzeitig genug zu erstellen, um daraus den Mindestunterhalt ableiten zu können. Daher sei der vorgelegte Referentenentwurf nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. 

Die ausführliche <link https: www.deutscher-verein.de de uploads empfehlungen-stellungnahmen dv-11-15-unterhaltsrecht.pdf _blank external-link-new-window zur stellungnahme des deutschen>Stellungnahme (PDF, 178 KB) kann auf Internetseite des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. abgerufen werden.

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u. a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. vom 29.07.2015

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