9. Familienbericht

Konzepte für Trennungsfamilien in der Grundsicherung

Der jetzt vorgelegte Neunte Familienbericht der Bundesregierung hat aus Sicht der Diakonie Deutschland Lücken. Es fehlen Lösungsvorschläge für getrennt erziehende Eltern und ihre Kinder in der Grundsicherung. Sie haben einen höheren Bedarf als Familien, in denen die Kinder mit beiden Eltern in einem Haushalt leben.

06.04.2021

SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag die Einführung eines Umgangsmehrbedarfes vorgesehen – bis heute wurde die entsprechende Vereinbarung nicht umgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat nun die Diakonie ein Konzept für einen Umgangsmehrbedarf in der Grundsicherung vorgelegt. In einem Schreiben an die Fraktionen, Bundesfamilienministerin Giffey und Bundessozialminister Heil fordert sie darin die Regierungskoalition auf, die anstehende parlamentarische Diskussion des Berichtes mit einem Beschluss zum Umgangsmehrbedarf zu verbinden.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Getrennt lebende Eltern und ihre Kinder haben in der Grundsicherung mit besonderen Problemen zu kämpfen. Der Kinderregelsatz wird einfach zwischen beiden Haushalten nach Tagen aufgeteilt. Das ist kompliziert und macht ständige Neuberechnungen nötig. Das Ergebnis: In beiden Haushalten steht dem Kind weniger zur Verfügung, als es zum Leben braucht. Dabei ist klar: Bett, Schrank und Tisch sind unteilbar. Kleidung und Spielzeug müssen in beiden Haushalten einfach da sein. Es ist eine Zumutung, von Kindern zu verlangen, mit großen Koffern zwischen den Elternhaushalten hin- und herzufahren. Die Grundsicherung muss Trennungsfamilien endlich angemessen ausstatten.“

Loheide erläutert den Vorschlag der Diakonie:

„Nach den Berechnungen der Diakonie müsste mindestens ein Drittel des Regelsatzes immer in beiden Haushalten zur Verfügung stehen. Ergänzend sollen weitere Pauschalen je nach regelmäßiger Aufenthaltsdauer vereinbart werden. Im Ergebnis muss klar sein: Der Bedarf für Kinder, die in zwei Haushalten leben, ist immer höher als bei Kindern, die mit beiden Eltern in einem Haushalt leben.“

Das Konzept der Diakonie Deutschland im Überblick

Typische Aufteilungen der Erziehungsverantwortung sind nach dem Diakonie-Konzept

  • ein Aufenthalt an jedem zweiten Wochenende,
  • eine Verteilung von bis zu einem Drittel / zwei Drittel der Zeit zwischen den Eltern,
  • eine fast gleichmäßige Aufteilung der Erziehungsverantwortung oder
  • eine volle Aufteilung der Zeiten.

Die Diakonie Deutschland schlägt vor, für diese vier typischen Konstellationen unterschiedliche Pauschalen vorzusehen. Diese setzen sich aus einem Viertel des Regelsatzes (unabweisbarer Bedarf) und einer Pauschale für einen weiteren flexiblen Bedarf zusammen, bei der nicht mehr als drei Viertel des Regelsatzes nach einem Schlüssel verteilt werden. Nach einer entsprechenden Vereinbarung der Eltern sollen diese einfach festgestellt und so lange gewährt werden, wie die Eltern an dieser Verteilung festhalten.

In der Gesamtsumme sollen immer mindestens 125 Prozent des normalen Kinderregelsatzes für diese Kinder zur Verfügung stehen. Größere Anschaffungen wie Fahrrad, Waschmaschine oder Computer sollen für beide Haushalte als zusätzlicher Bedarf finanziert werden.

Kommt das Kind im zweiten Haushalt tatsächlich nicht mehr als fünf Nächte im Monat zu Besuch, soll dem Haushalt, in dem es hauptsächlich lebt, immer der volle Regelsatz zur Verfügung stehen und die Leistungen für den Besuch im zweiten Haushalt sollen immer zusätzlich ausgezahlt werden.

Vorgeschlagen wird die folgende Aufteilung:

Haushalt 1 (überwiegende Erziehungsverantwortung): Regelsatzanteil mathematisch
Bis zu 5 Nächte: kein Abzug; volle Auszahlung des Regelsatzes – 100,00 %
6 bis 10 Nächte: 25 % des Regelsatzes plus ¾ des flexiblen Bedarfes – 81,25 %
11 bis 14 Nächte: 25 % des Regelsatzes plus 2/3 des flexiblen Bedarfes – 75,00 %

Haushalt 2 (anteilige Erziehungsverantwortung):
Bis zu 5 Nächste: 25 % des Regelsatzes plus 1/6 des flexiblen Bedarfes – 37,50 %
6 bis 10 Nächte: 25 % des Regelsatzes plus 1/4 des flexiblen Bedarfes – 43,75 %
11 bis 14 Nächte: 25 % des Regelsatzes plus 1/3 des flexiblen Bedarfes – 50,00 %

Paritätisches Wechselmodell: jeweils 25 % des Regelsatzes plus ½ des flexiblen Bedarfes:
Regelsatzanteil mathematisch jeweils: 62,50 %

Insgesamt kommt es zu einem höheren Kostenansatz, als wenn ein Kind nur in einem Haushalt lebt. Die Gesamtkosten ergeben in Prozent des Kinderregelsatzes für die jeweiligen Fallkonstellationen:
Bis zu 5 Nächte in Haushalt 2: 137,50 %
Mehr als 5 Nächte in Haushalt 2: 125,00 %

Weitere Informationen

Das detaillierte Diskussionspapier der Diakonie zum Umgangsmehrbedarf in der Grundsicherung steht als Download (PDF: 92,7 KB) zur Verfügung.

Quelle: Diakonie Deutschland vom 24.03.2021

Redaktion: Silja Indolfo

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