Sozialpolitik

Kolpingwerk: Materielle Unterstützung ist nur ein Baustein für die Teilhabe armer Familien

Köln (ots) - "Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Grundsicherungsleistungen für Kinder und Jugendliche sind dem Gesetzgeber und der Bundesregierung ein weiteres Mal die Grenzen aufgezeigt worden. Das Urteil offenbart die Angreifbarkeit der sogenannten Hartz-IV-Gesetze, deren Ausgestaltung von vielen Bürgern als ungerecht wahrgenommen wird", bemerkt Herbert Barthelmes vom Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland.

09.02.2010

"Die betroffenen Familien sind schon bei der jüngsten Kindergelderhöhung unter dem Strich leer ausgegangen, weil das Kindergeld komplett auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dazu kommt noch, dass die spezifische Bedarfslage ihrer Kinder jahrelang unberücksichtigt geblieben ist." Angesichts der Diskussion um die angemessene Höhe der Grundsicherungsregelsätze für Kinder und Jugendliche dürfe aber nicht in Vergessenheit geraten, dass die materielle Unterstützung nur ein Baustein für die Teilhabe von armen Familien sei.

"Um den Kindern aus diesen Familien einen Weg aus dem Teufelskreis von Armut und Transferabhängigkeit zu eröffnen, müssen wir vor allem auf Bildung setzen", betont Barthelmes. Wer sich nur auf höhere Transferzahlungen verlasse, betreibe eine fürsorgliche Vernachlässigung von jungen Menschen. "Die Armut von Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der wir vielschichtig begegnen müssen", fasst Barthelmes zusammen. "Auch daran erinnert uns das heutige Urteil." 

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