Sozialpolitik

Kirchliche Sozialverbände: Inhaftierung darf nicht zum Verlust der Wohnung führen

Die kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas setzen sich für eine Sicherung der Wohnkosten während der Haft ein. Eine Wohnung sei eine wichtige Vorraussetzung für die Resozialiiserung nach der Haftentlassung und die Wohnungsfrage sei für die meisten Inhaftierten das drängendste Problem. Das zeigt ein aktueller Bericht zur Lebenslage straffällig gewordener Menschen, den die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe veröffentlicht hat.

18.10.2019

Die kirchlichen Sozialverbände Caritas und Diakonie setzen sich dafür ein, dass für Strafgefangene während der Haftzeit die Kosten ihrer Wohnung gesichert werden. „Jeder Mensch braucht ein Zuhause – dies gilt auch für tatverdächtige oder straffällig gewordene Menschen“, betont Caritas-Präsident Peter Neher. „Damit nach Entlassung aus U- oder Strafhaft die Resozialisierung gelingt, ist eine Wohnung eine wichtige Vorrausetzung“, so Neher weiter. Ulrich Lilie, der Präsident der Diakonie Deutschland, sagt: „Gerade in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte dürfen Menschen, die ohnehin am Rande stehen, nicht weiter in die Abwärtsspirale von Armut und Ausgrenzung geraten."

Wohnung als wichtige Vorraussetzung für Resozialisierung

Die Wohnungsfrage ist für die meisten Inhaftierten das drängendste Problem. Frauen sind davon zu 43,6 Prozent, Männer zu 34 Prozent betroffen, zeigt der aktuelle Bericht zur Lebenslage straffällig gewordener Menschen der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe.

Für die Sicherung der Wohnkosten in der Haftzeit wird viel zu häufig geltendes Recht nicht umgesetzt oder Anträge werden gar nicht erst gestellt. Das wird aus einer Umfrage der katholischen und evangelischen Straffälligenhilfe deutlich, die Caritas und Diakonie mit ihren Fachverbänden, der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS) und des Evangelischen Bundesfachverbandes Existenzsicherung und Teilhabe e. V. (EBET), erarbeitet haben.

Sicherung der Wohnkosten in der Haftzeit

„Wenn die Miete während der Haft nicht mehr gezahlt werden kann, kommt schnell die Kündigung ins Haus. Das darf nicht sein“, fordern die Vorsitzenden von KAGS, Lydia Halbhuber-Gassner, und Dr. Jens Rannenberg, Vorsitzender des EBET. Davon betroffen sind oft auch Familienangehörige. Die Justizvollzugsanstalten sollten daher bei Neuzugängen darauf achten, dass die Frage der Übernahme der Wohnkosten in der Zeit der U-Haft und Strafhaft geklärt ist. Die Sozialverwaltungen sollten die Möglichkeiten, bis zu einem Jahr Wohnkostenhilfe zu gewähren, voll ausschöpfen. 

Das gemeinsame Positionspapier von Diakonie und Caritas steht als Download zur Verfügung: www.caritas.de/position-wohnungsverlust

Quelle: Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Deutscher Caritasverband e.V. vom 18.10.2019

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