Kinderzuschlag muss nachgebessert werden
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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums Nachbesserungen beim Kinderzuschlag. Zu enge Anspruchsvoraussetzungen verhindern oft, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie benötigt wird.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. spricht sich dafür aus, über die im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgeschlagene Erhöhung des Kinderzuschlags hinaus auch strukturelle Änderungen der Leistung vorzunehmen. Die engen Einkommensgrenzen sowie der stufenlose Wegfall der Leistung bei Überschreiten der Einkommenshöchstgrenze sind zu überdenken. Außerdem müssen die Alleinerziehenden mehr in den Blick genommen werden. Durch die Anrechnung von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss erhalten sie deutlich seltener einen Kinderzuschlag. Der Deutsche Verein fordert eine stärkere Unterstützung dieser Gruppe auch im Steuerrecht.
Die in der Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Maßnahmen von Bundesfinanz- und Bundesfamilienministerium, aufgezeigten strukturellen Mängel des Kinderzuschlags werden im Referentenentwurf in keiner Weise berücksichtigt.
Kinderzuschlag ist ein wichtiges Instrument zur Armutsreduzierung
"Die Ergebnisse der Gesamtevaluation dürfen nicht in den Schubladen verschwinden, sondern müssen jetzt politisch genutzt werden", fordert Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. "Die Evaluation hat gezeigt, dass der Kinderzuschlag für Familien grundsätzlich ein wichtiges Instrument zur Armutsreduzierung ist, bei vielen Betroffenen aber nicht wirksam wird. Durch zu enge Anspruchsvoraussetzungen können Familien ihre Anspruchsberechtigung oft nur schwer einschätzen und diese auch schnell wieder verlieren."
Der Deutsche Verein hat Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Systemsmonetärer Unterstützung von Familien und Kindern formuliert, die auf der Internetseite des Deutschen Vereins abrufbar sind.
Hintergrundinformationen
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Deutscher Verein vom 16.03.2015