Sozialpolitik
Kinderzuschlag: Bundesregierung baut Unterstützung von 300.000 Kindern von Geringverdienern aus
Der Kinderzuschlag wird künftig neben der bisherigen Geldleistung in Höhe von bis zu 140 Euro auch Leistungen umfassen für - eintägige Schulausflüge, - die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, - einen Zuschuss zu einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, - die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Dies hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes beschlossen.
20.10.2010
"Mit der Ausweitung des Kinderzuschlags sorgen wir dafür, dass die 300.000 Kinder aus Familien, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurecht kommen müssen, gleichberechtigte Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zum heutigen Beschluss des Kabinetts. "Ich habe mich dafür stark gemacht, dass auch Kinder von Geringverdienern von Leistungen für Schulausflüge, Mittagsverpflegung und Bildungsangeboten profitieren. Denn Familien, die für ihren Unterhalt hart arbeiten, dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Hartz IV-Bezieher. Das ist uns mit dem heutigen Gesetzesvorschlag gelungen."
Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar genug verdienen, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern, die aber nicht oder nicht vollständig den Lebensunterhalt ihrer Kinder abdecken können. Mit dem Kinderzuschlag können sie den Bedarf für ihre Kinder zusammen mit dem Kindergeld und dem Wohngeld decken und müssen kein Arbeitslosengeld II beziehen. Die Kosten für den Kinderzuschlag betragen derzeit 384 Millionen Euro, durch den heute beschlossenen Gesetzentwurf zusätzlich 83 Millionen Euro jährlich für Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Der Kinderzuschlag wurde nach seiner Einführung 2005 im Jahr 2008 weiterentwickelt, auch um den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern. Dieses Ziel wurde erreicht. Heute vermeidet diese wichtige Familienleistung für 300.000 Kinder in 120.000 arbeitenden, aber gering verdienenden Familien die Hilfebedürftigkeit.
Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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