Sozialpolitik

Kinderregelsätze: Arbeitgeberpräsident plädiert für Sachleistungen

Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Bundesarbeitsministerin, hilfebedürftige Kinder gezielt durch Sachleistungen zu unterstützen, um ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu erleichtern und sie in ihrer Bildung individuell zusätzlich zu fördern. Die Idee der Bildungskarte könne dazu eine gute und geeignete Möglichkeit bieten, erklärte Hundt heute in Berlin.

19.08.2010

"Durch bedarfsgerechte Sachleistungen, zum Beispiel für Nachhilfeunterricht oder kulturelle und sportliche Vereinsangebote, kann sichergestellt werden, dass die individuell nötige Unterstützung tatsächlich beim Kind ankommt. Eine pauschale Ausweitung von Geldleistungen stellt dagegen nicht sicher, dass die gerade für eine gesunde Kindesentwicklung wichtige Teilhabe im sportlichen und kulturellen Bereich sowie individuelle Bildungsunterstützung gewährleistet wird", so Hund.

Pauschale Geldleistungen, die von sinnvollen, gezielten Sachleistungen abweichen, gingen aus Sicht des Arbeitgeberpräsidenten mit unnötigen Mehrausgaben einher, die auch nicht gerecht aus dem Blickwinkel der Menschen seien, die von ihren Arbeitseinkommen Steuern und Beiträge von über 40 Milliarden Euro pro Jahr für die Unterstützung hilfebedürftiger Menschen aufbrächten - zuzüglich der Ausgaben der Kommunen für Wohnung und Heizung. Schließlich habe auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu den Arbeitslosengeld-II-Regelsätzen grundsätzlich nicht die Höhe der Regelleistungen, sondern das Verfahren zur Festlegung bemängelt.

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