Sozialpolitik
Kindergeld bis 27 - Klage gegen Absenkung der Altersgrenze nimmt erste Hürde
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision für die Klage einer Mutter aus Niedersachsen zugelassen: Sie klagte gegen die Absenkung der Altersgrenze beim Kindergeld.
05.02.2010
"Die Zulassung der Revision lässt hoffen, dass ein positives Urteil ergeht" so Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, "Fakt ist, dass viele Kinder, die studieren, ihren Abschluss nicht vor dem 25. Lebensjahr erreichen. Die Absenkung der Altersgrenze hat besonders Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern getroffen, die studieren und älter als 25 Jahre sind. Das ist eine finanzielle Belastung, die es vor dem Hintergrund von Studiengebühren und unsicheren wirtschaftlichen Zeiten für Alleinerziehende noch schwerer macht, ihren Kindern einen höheren Bildungsabschluss zu ermöglichen. Der Bezug von Bafög ist aufgrund der Koppelung an das Elterneinkommen und der niedrigen Einkommensgrenzen auf eine kleine Zahl von Anspruchsberechtigten beschränkt."
Wann über die Klage entschieden wird, die nun unter dem Aktenzeichen III R 83/09 beim BFH anhängig ist, ist ungewiss. Nach Auskunft des BFH sind weitere Verfahren gegen die Absenkung der Altersgrenze beim Kindergeld anhängig. Bis zu einer einschlägigen Entscheidung können alle Eltern, die von der Thematik betroffen sind, vorsorglich Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid bei der Kindergeldfestsetzung einlegen. Dazu sollte das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH in der Sache III R 83/09 beantragt werden. Fällt das Urteil des BFH positiv aus, so kann für Kinder, die ihr Studium vor dem Gesetz zur Absenkung der Altersgrenze aufgenommen haben, mit der Zahlung des Kindergeldes bis zum 27. Lebensjahr gerechnet werden.
Die Bundesregierung hatte zum 1.1.2007 den Bezug des Kindergeldes um 2 Jahre gesenkt. Damit spart sie auf Kosten der Eltern studierender Kinder seit 2007 jährlich nahezu 1 Milliarde Euro ein.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter fordert: Kindergeld muss wieder gezahlt werden, bis die Kinder 27 Jahre alt sind.
Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.
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Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.