Sozialpolitik

KED: Hartz IV-Reform muss mehr Bildungsgerechtigkeit schaffen

Zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Herleitung der Hartz IV-Regelsätze erklärte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB): „Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert hat, ein neues Berechnungsverfahren zu entwickeln. Seit langem kritisiert der Deutsche Kinderschutzbund die Herleitung der Kinderregelsätze. Kinder sind mehr als kleine Erwachsene und haben besondere Bedürfnisse, die endlich berücksichtigt werden müssen.“

10.02.2010

Bonn, 10. Februar 2010 - Die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED) begrüßt das Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Solange „Hartz IV-Familien“ ihre Kinder nicht ganzheitlich fördern können, wird es in Deutschland keine Bildungsgerechtigkeit geben.“, sagt die KED-Bundesvorsitzende, Marie-Theres Kastner MdL.

Hierzu sei eine Neubemessung der Kinderregelsätze in Orientierung am tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Lebensaltersphasen unerlässlich. „Teilnahmen an sportlichen, musischen und kulturellen Aktivitäten gehören zu einem ganzheitlichen Bildungsprozess und kosten Geld, das von den jetzigen Beträgen nicht gedeckt ist.“, so Kastner. Genauso wichtig für die Förderung der kindlichen Entwicklung sei auch, dass „Hartz IV-Eltern“ familien- und erziehungsfördernde Angebote in Anspruch nehmen können.

„Für Kinder angelegtes Geld ist immer gut angelegtes Geld, denn es ermöglicht Familien, aus dem sozialen Abseits herauszukommen und langfristig von staatlicher Unterstützung unabhängig zu werden“, betont Kastner. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber es schafft, die Hartz IV-Leistungen daran auszurichten, was Kinder in ihren Entwicklungsphasen und für ihre Persönlichkeitsentfaltung benötigen und dass damit die richtigen Weichen für mehr sozialen Ausgleich gestellt werden.“

Quelle: Katholische Elternschaft Deutschlands

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