Sozialpolitik

Katholische Unternehmer fordern „Aktivierendes Grundeinkommen“ statt Hartz IV

Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) schlägt als Alternative zur aktuellen Hartz IV-Regelung ein „Aktivierendes Grundeinkommen“ vor. Der Vorschlag sieht vor, dass Bezieher des bedarfsabhängigen Arbeitslosengeldes II zwischen diesem und einem bedarfsunabhängigen Grundeinkommen mit deutlich verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten wählen können. In dem Konzept sind auch die Regelungen für Kinder neu gefasst.

09.02.2010

„Unser Konzept verbindet Aspekte der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik mit denen der Familien-, Bildungs- und Steuerpolitik zu einem umfassenden Ganzen“, sagte die BKU-Bundesvorsitzende Marie-Luise Dött. Für alle Familien soll es zukünftig pro Kind ein einheitliches Kindergeld in Höhe von 200€ sowie zur Deckung des Bedarfes für Erziehung-, Betreuung- und Ausbildung Gutscheine in Höhe von 210€ monatlich geben

Kernelemente des BKU-Vorschlages sind:

  • Ohne Bedürftigkeitsprüfung erhalten die Bezieher ein „aktivierendes Grundeinkommen“ in Höhe von 447€ pro Monat (5.364€ jährlich), das das „physische Existenzminimum“ (Ernährung, Kleidung, Wohnung, ...) abdeckt.
  • Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 220€ pro Monat (2.640€ jährlich) können die Bezieher des Grundeinkommens ohne jeglichen Abzug behalten. Die Deckung des „soziokulturellen Existenzminimums“ (Teilhabe auch am sozialen, kulturellen und politischen Leben) in Höhe von monatlich 667€ (jährlich 8.004€) wird somit gewährleistet.
  • Bei Erwerbseinkommen von mehr als 220€ wird das Grundeinkommen mit einer Entzugsrate von 60% abgeschmolzen. Somit wird der Bezieher ab einem Erwerbseinkommen von 965€ pro Monat (11.580€ jährlich) zum Steuerzahler.
  • Eltern, die aktivierendes Grundeinkommen beziehen, erhalten - wie alle (!) anderen Eltern auch - pro Kind ein einheitliches Kindergeld in Höhe von 200€ pro Monat.
  • Zusätzlich zum Kindergeld erhöht sich das aktivierende Grundeinkommen pro Kind um weitere 200€, so dass das kindbedingte sächliche Existenzminimum vollständig abgedeckt ist. Diese Kinderkomponente des aktivierenden Grundeinkommens wird nach den Regeln des allgemeinen „aktivierenden Grundeinkommens“ mit zunehmendem Erwerbseinkommen mit einer Rate von 60% abgeschmolzen.
  • Zusätzlich zum Kindergeld erhalten alle (!) Eltern pro Kind einen Gutschein zur Abdeckung des Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsbedarfes in Höhe von 210€ monatlich.
  • Der steuerliche Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum wird auf jährlich 4.800€ erhöht. Der steuerliche Kinderfreibetrag für den Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsbedarf bleibt in modifizierter Form bestehen: Die Werte der entsprechenden Gutscheine in Höhe von 2.520€ jährlich können alternativ als solcher genutzt werden.

Dött erkläuterte die Motive des Vorschlages: „Das BKU-Wahlmodell basiert auf einer klaren, von der Katholischen Soziallehre inspirierten ethischen Grundlage: Jedes Mitglied der Gesellschaft hat einen Anspruch auf das soziokulturelle Existenzminimum. Dieses ist beim bisherigen Arbeitslosengeld II wie beim „aktivierenden Grundeinkommen“ gegeben. Unser Konzept wahrt aber besser das Lohnabstandsgebot und bietet mehr Möglichkeiten für Langzeitarbeitslose, sich Schritt für Schritt aus eigener Kraft in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.“

Weitere Informationen unter: <link http: www.bku.de html img pool pm_aktivierendes_grundeinkommen.pdf _blank external-link-new-window external link in new>www.bku.de/presse/pmaktivga.html

Quelle: Bund Katholischer Unternehmer (BKU)

 

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