Sozialpolitik

Jugendberufsagenturen nehmen Arbeit auf

In Schleswig-Holstein werden zukünftig Jugendliche beim Übergang von der Schule in das Berufsleben von fünf Jugendberufsagenturen (JBA) unterstützt.

14.09.2015

Dank der Anschubfinanzierung in Höhe von 200.000 Euro aus dem Bildungsministerium werden an fünf Standorten in Schleswig-Holstein – in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg und in der Stadt Neumünster – Jugendberufsagenturen (JBA) eingerichtet.

Bildungsministerin Britta Ernst übergab in Schleswig den ersten Förderbescheid und sagte: "Mit dem Aufbau von Jugendberufsagenturen greift Schleswig-Holstein den Handlungsbedarf in diesem Themenfeld auf und ist zugleich das erste Flächenland, in dem dieses Modell umgesetzt wird."

"Offene Tür in die Arbeitswelt"

Ministerin Ernst betonte, dass in allen Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins bereits Modelle bestünden für eine gut funktionierende Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Übergang von der Schule in den Beruf.

"Diese engagierten Initiativen sollen nun – um den Partner Schule erweitert – fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Die JBA ist die offene Tür in die Arbeitswelt, durch die wir die Jugendlichen gemeinsam hindurchführen wollen", sagte Ernst. Um den Prozess voran zu bringen, unterstützt das Land bis zum Ende 2016 fünf ausgewählte Modellvorhaben mit insgesamt 200.000 Euro.

Gezielte Unterstützung

"Niemand geht auf seinem Weg verloren". Das ist das erklärte Ziel der Jugendberufsagentur. Sie soll gewährleisten, dass Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren individuell beraten und unterstützt werden auf ihrem Weg in das Berufsleben. Schulen, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter und Kommunen/Jugendhilfe sollen im Rahmen der JBA verlässlich, gemeinsam und konkret zusammenarbeiten und weitere Partner wie Kammern und Sozialverbände einbeziehen.

Ansprechpartner für junge Menschen

Zu den Aufgaben der JBA gehört unter anderem, die Jugendlichen beim Erreichen eines Schulabschlusses, bei der Berufsorientierung und -wahl aus einer Hand zu beraten, sie bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle und beim Übergang in ein erstes Beschäftigungsverhältnis zu unterstützen und einem Abbruch von Schul- oder Ausbildungsgängen vorzubeugen. Die Agenturen sollen den jungen Menschen an den Schulen ab dem achten Jahrgang als Ansprechpartner zur Verfügung stehen mit dem Ziel, dass alle nach dem Verlassen der Schule ein konkretes Anschlussangebot haben. Dabei soll der Grundsatz "Ausbildung vor Maßnahme" gelten.

Der Weg zur JBA

Das Ministerium hatte die Erarbeitung von Eckpunkten für JBA initiiert. Ziel ist es, für JBA konkrete Anforderungen zu definieren und einheitliche Vorgehensweisen in Schleswig-Holstein zu verabreden. Diese Eckpunkte wurden auf einer landesweiten Konferenz im Februar 2015 diskutiert. Sie wurden in der Landeslenkungsgruppe im April 2015 abgestimmt. In den Eckpunkten ist festgehalten, dass die Landeslenkungsgruppe als Beirat der Jugendberufsagenturen fungiert.

Hilfe beim Übergang in den Beruf

Eine landesweite Abfrage zum Entwicklungsstand des regionalen Übergangsmanagements ergab, dass in allen Kommunen übergreifende Strukturen der Zusammenarbeit bestehen, aber überall in Schleswig-
Holstein konkret überlegt wird, wie die individuelle Berufswegeplanung junger Menschen verbessert werden und wie es gelingen kann, niemanden auf dem Weg von der Schule in den Beruf zu verlieren. Das Instrument einer Jugendberufsagentur wird in nahezu allen Regionen als hierfür geeignet angesehen.

200.000 Euro für Modellprojekte

Das Ministerium für Schule und Berufsbildung hat sich für eine Anschubfinanzierung von insgesamt 200.000 Euro bis zum Jahresende 2016 entschieden um, wie im Beschluss des Landtags gefordert, modellhafte Jugendberufsagenturen in der Anfangsphase zu unterstützen. Dem Ministerium liegt insbesondere daran, Jugendberufsagenturen auch in den Kreisen auf den Weg zu bringen, um deutlich werden zu lassen, dass eine Realisierung gemeinsamer Anlaufstellen nicht nur in Städten möglich ist.

Quelle: Ministerium für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein vom 10.09.2015

Back to Top