Sozialpolitik

Internetseite zum Bildungspaket startet

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist darauf vorbereitet, nach der heutigen Entscheidung des Bundesrates die beschlossene Erhöhung des Arbeitslosengeldes II an die Leistungsempfänger auszahlen zu können. „Wir sind gerüstet, die Differenz zwischen den alten und den neuen Regelsätzen rückwirkend ab Januar 2011 zu überweisen. Mit der Aprilzahlung wird sowohl die Nachzahlung als auch der neue Regelsatz automatisch angewiesen“ sagte Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung.

25.02.2011

Der Bundesrat hat heute in einer Sondersitzung der Neuregelung der Regelsätze im SGB II und der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zugestimmt. 2,5 Millionen Kinder - deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen - haben damit nach Verkündung des Gesetzes Anspruch auf die darin enthaltenen Leistungen.

Die praktischen Fragen, die sich für die Kinder und ihre Eltern - aber auch für Vereine, Kitas und Schulen - damit eröffnen, werden von heute Abend an auf der Internetseite <link http: www.bildungspaket.bmas.de _blank external-link-new-window>www.bildungspaket.bmas.de beantwortet.

  • Wie kann ich den Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in Kita, Schule und Hort beantragen?
  • Wo können wir erfragen, welche Sport- oder Musikkurse vor Ort im Rahmen des Bildungspakets angeboten werden?
  • Wer bescheinigt mir, dass mein Kind Nachhilfe braucht, um die Versetzung zu schaffen?
  • Was müssen Vereine beachten, die bedürftigen Kindern Angebote im Rahmen des Bildungspaketes machen wollen?
  • Müssen wir das Geld für die Schulmaterialien gesondert beantragen?
  • Ab wann gibt es die einzelnen Bestandteile des Bildungspakets?

Was ist drin im Bildungspaket?

1. Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

2. Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

3. Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.

4. Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro - insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.

5. Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben erstattet.

Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

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