Sozialpolitik

Internationaler Tag der Menschenrechte: Ausbau des Unterstützungssystems für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember macht der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg mit einem Symposium „Staatliches Handeln gegen häusliche Gewalt – eine Standortbestimmung“ auf die Versorgungssituation für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder im Land aufmerksam. Der Verband fordert den flächendeckenden Ausbau des Unterstützungssystems sowie eine institutionelle Förderung der Frauenhäuser.

10.12.2018

Nur mit einer gesicherten Finanzierung könnten die Hilfeleistungen für alle gewaltbetroffenen Frauen unabhängig von Alter, Herkunft, Einkommen und Aufenthaltsstatus landesweit ausgebaut werden. Durch die Istanbul-Konvention stehen Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht, das Hilfesystem verlässlich auszubauen und Präventionsprogramme breit aufzulegen.

An dem Fachkongress, gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, nehmen über 200 Vertreter/-innen aus Politik und Verwaltung sowie sämtliche Akteurinnen und Akteure im Bereich „Häusliche Gewalt“ teil.

2020/2021: zweistelliger Millionenbetrag zur Sicherung der Versorgungssituation in BW

„Der derzeitige Versorgungsmangel in Baden-Württemberg ist gravierend“, erklärt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Deshalb freuen wir uns außerordentlich, dass das Land plant, im Doppelhaushalt 2020/2021 einen zweistellige Millionenbetrag zur Sicherung der Versorgungssituation einzustellen. Mit dieser Investition kann das Unterstützungssystem für von Gewalt betroffene Frauen nachhaltig und wirkungsvoll bekämpft werden, so dass sie einen Weg aus den Gewaltverhältnissen finden“, so Wolfgramm weiter. Die Vorstandsvorsitzende verweist auch auf die Istanbul-Konvention im Hinblick auf eine effektive Inverantwortungnahme jener, die schlagen. „Täterarbeit ist Opferschutz. Deshalb darf die Täterarbeit nicht länger ein Randthema bleiben. Nur durch all diese Maßnahmen können wir darauf hoffen, dass sich in der Gesellschaft etwas ändert und häusliche Gewalt endlich einmal eingedämmt wird“, betont Wolfgramm.

Allen Frauen Zugang zu Beratung und Unterstützung ermöglichen

„Es ist leider traurige Wahrheit, dass 25 Prozent der Frauen in Deutschland im Alter zwischen 16 und 85 Jahren mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt durch einen Beziehungspartner oder Ex-Partner erleben. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an Konzepten, um allen Frauen den Zugang zu Beratung und Unterstützung zu ermöglichen. Wir werden alles daran setzen, zukünftig einen flächendeckenden Ausbau der Frauen- und Kinderschutzhäuser zu ermöglichen. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und diese müssen und können wir nur gemeinsam bewältigen. Deshalb appellieren wir auch dringend an die Kommunen, hier ihren Beitrag zu leisten und die nötigen Weichen zu stellen“, so Staatssekretärin Bärbl Mielich.

Zu wenige Plätze in Frauenhäusern

„Unser Frauenhaus ist fast immer vollständig ausgelastet. Im Jahr 2017 mussten wir monatlich durchschnittlich 31 Platzanfragen ablehnen, also mindestens eine pro Tag“, erläutert Melanie Moll, Vorstandsfrau bei Frauen helfen Frauen Stuttgart. Die Istanbul-Konvention sieht einen Familienplatz pro 10.000 Einwohner/-innen (Gesamtbevölkerung) vor. Danach fehlen allein in Stuttgart 80 Plätze für Frauen und ihre Kinder. „Da die Situation in anderen Kommunen und Landkreisen ähnlich aussieht und einige Landkreise sogar gar keine Frauenhäuser haben, muss die Platzzahlerhöhung gemäß der Istanbul-Konvention landes- und bundesweit umgesetzt werden“, so Moll weiter.

Bundeseinheitliche und länderübergreifende Regelung zur bedarfsgerechten Finanzierung von Frauenhäusern

„Für manche, nicht leistungsberechtigte Frauen besteht keinerlei Möglichkeit zur Deckung der Kosten eines Frauenhausaufenthalts wie für Auszubildende, Studierende, Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus also auch geflüchtete Frauen, erwachsene Schüler/-innen u.a.. Frauen mit eigenem Einkommen oder mit gemeinsamem Vermögen (z.B. Wohneigentum) müssen sich zum Teil verschulden, um den Aufenthalt im Frauenhaus zu bezahlen“, ergänzt Andrea Bosch, im Vorstand Frauen helfen Frauen Stuttgart und Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Autonomen Frauenhäuser in Baden-Württemberg. Deshalb fordert die LAG der Autonomen Frauenhäuser eine bundeseinheitliche und damit länderübergreifende Regelung zur einzelfallunabhängigen und bedarfsgerechten Finanzierung der Frauenhäuser.

Versorgungsmängel im ländlichen Raum

„Insbesondere im ländlichen Raum und in der Peripherie von Großstädten gibt es Versorgungsmängel. Die Personalsituation in der Frauenhilfe Freudenstadt ist mit einer Psychologin auf einer 60 Prozent Stelle für den gesamten Landkreis keineswegs ausreichend. Die Raumsituation ist spärlich, die Beratungsstelle befindet sich in einer kleinen Einzimmer-Wohnung, kostenfrei zur Verfügung gestellt von der Sparkasse“, sagt Tina Sillmann, Mitglied im Vorstand Frauenhilfe Freudenstadt. „Außerdem gibt es im Landkreis Freudenstadt bis heute kein Frauenhaus! Eine solche Situation besteht in vielen ländlichen Regionen in Baden-Württemberg. Wir freuen uns sehr, dass von Seiten des Landes hier jetzt steuernd eingegriffen werden soll“, so Sillmann.

Hintergrundinformationen

Hintergrundinformationen zur Versorgungssituationim Bereich Gewalt gegen Frauen in Baden-Württemberg (Quelle: Institut für angewandte Sozialwissenschaften der DHBW 2016 / 2018) - Frauenhäuser in Baden-Württemberg: Aktueller Bestand: 42 Frauenhäuser mit 344 Plätzen für Frauen und 415 Plätzen für Kinder; die Auslastung der Frauenhäuser in Baden-Württemberg ist hoch (Auslastung im Jahr 2016: 82%). An vielen Tagen im Jahr ist kein Platz in einem Frauenhaus verfügbar, da alle Zimmer belegt sind.

§  Empfehlung der Istanbul-Konvention

  • 1 Familienplatz (2,5 Betten) pro 10.000 Einwohner/innen => demnach fehlen in BW ca. 700 Frauenplätze und 1.200 Kinderplätze Fachberatungsstellen in Baden-Württemberg (Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt, Frauennotrufe und Interventionsstellen nach Polizeieinsatz) §  Aktueller Bestand:
  • 43 Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt
  • 30 Fachberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt
  • 24 Interventionsstellen nach Polizeieinsatz
  • 11 Frauennotrufe.
  • Teilweise sehr geringe Personalausstattung. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in den Fachberatungsstellen liegt bei 67 Stunden.
  • §  Ca. 1800 Gewalttaten gegen Frauen im Jahr steht eine Fachberatungsstelle gegenüber.
  • Regionale Mangelversorgung
  • §  Vier Landkreise haben weder ein Frauenhaus noch eine Fachberatungsstelle für gewaltbetroffene Frauen (Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Rhein-Neckar-Kreis, Enzkreis).
  • §  Neun Landkreise haben keine ambulante Fachberatungsstelle (Rhein-Necker-Kreis, LK Heilbronn, Breisgau-Hochschwarzwald, Göppingen, Emmendingen, Schwäbisch Hall, Enzkreis. LK Calw, Hohenlohekreis) §  11 Landkreise mit einer Fläche von mindestens 1000 km² haben keine oder nur eine Fachberatungsstelle.
  • §  Es bestehen Versorgungsmängel insbesondere im ländlichen Raum und in der Peripherie von Großstädten.
  • §  Verschiedene Zielgruppen finden nur selten Aufnahme in einem Frauenhaus:
  • Frauen mit älteren Söhnen, Frauen mit Suchtproblemen, psychischen Erkrankungen, Behinderungen, Sprachproblemen u.a.. Gründe hierfür sind: fehlendes Personal für den betreuungsintensiveren Bedarf, Gewährleistung des Kinderschutzes sowie die räumliche Enge eines Frauenhauses.
  • §  Das Unterstützungssystem in Baden-Württemberg ist unterfinanziert und uneinheitlich.

DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg ist einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Er ist weder konfessionell, weltanschaulich noch parteipolitisch gebunden. Der Verband steht für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe und wendet sich gegen jegliche Form sozialer Ausgrenzung. Ihm sind in Baden-Württemberg über 850 selbständige Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 4000 sozialen Diensten und Einrichtungen angeschlossen sowie rund 50.000 freiwillig Engagierte. Ihm gehören 17 Frauenhäuser sowie rund 50 Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen in Baden-Württemberg an.

Quelle: DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg vom 10.12.2018

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