Sozialpolitik

Internationaler Tag der Jugend: BAG KJS fordert ein nachhaltiges Engagement gegen Jugendarmut

Am 12. August findet der internationale Tag der Jugend statt. Doch sind die 18- bis 24-Jährigen mit 23,4 Prozent die am stärksten von Armut betroffene Altersgruppe in Deutschland. Für die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. sind das inakzeptable Zustände.

12.08.2013

Am 12. August findet der internationale Tag der Jugend statt. Diesen Aktionstag gibt es seit 1985. Er wurde durch die UNO proklamiert. Mit ihm soll die Bedeutung der Jugend als Lebensphase erinnert und die junge Generation in den Mittelpunkt gestellt werden.

Doch für viele Jugendliche ist die Jugendphase keine „rosige“ Zeit. Die 18- bis 24-Jährigen sind mit 23,4 Prozent die am stärksten von Armut betroffene Altersgruppe in Deutschland. Über 1,5 Millionen junge Menschen bis 35 Jahre sind ohne Ausbildung. Ein Großteil Jugendlicher, die ursprünglich mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Ausbildungsplatz gesucht haben, scheinen verschollen. Über rund 96.000 von ihnen liegen der BA keine Informationen über den Verbleib vor.

Für die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. inakzeptable Zustände. Die BAG KJS fordert ein nachhaltiges Engagement gegen Jugendarmut von allen gesellschaftlichen Kräften.

Die Lebensbedingungen Jugendlicher verbessern und Jugendarmut wirksam bekämpfen

Mit ihrer Initiative Jugend(ar)mut macht die BAG KJS sich dafür stark, die Lebensbedingungen junger Menschen zu verbessern. Auch von Armut betroffene Jugendliche sollen ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben gehen können. Dazu bedürfen sie gerechterer Chancen für eine gesellschaftliche Teilhabe.

Um Jugendarmut wirksam bekämpfen zu können fordert die BAG KJS

  • die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Regelleistungen umzuwandeln,
  • schulbezogene Jugendsozialarbeit flächendeckend auszubauen sowie dauerhaft abzusichern und dazu das Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufzuheben,
  • die Bildungschancen für junge Migrant/-innen zu verbessern und die Fördermöglichkeiten nach Richtlinien des Garantiefonds Hochschulbereich auf alle in §8 BaföG genannten Personen zu erweitern,
  • das Recht auf berufliche Ausbildung zu garantieren und als Grundrecht in der Verfassung zu verankern,
  • die Förderangebote unterschiedlicher Rechtskreise miteinander kombinierbar zu machen und
  • die Sanktionsregeln für unter 25-Jähre im Hartz-IV-Bezug abzuschaffen.

Weiter Informationen unter:

  • <link http: www.jugendarmut.info>www.jugendarmut.info
  • <link http: www.bagkjs.de>www.bagkjs.de

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. vom 12.08.2013

Redaktion: Kerstin Boller

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