Sozialpolitik
Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe
Die Bundesregierung hat die Regelbedarfe in der Grundsicherung angepasst. Für Erwachsene steigt der Regelsatz auf 424 Euro, für Kinder und Jugendliche auf 302 bzw. 322 Euro, bei Kindern bis 5 Jahren wurde der Bedarf auf 245 Euro festgesetzt. Sozialminister Heil betonte, das wichtigste sei die Menschen aus dem Grundsicherungsbezug herauszuholen und kündigte Reformen des Kinderzuschlags und Bildungspakets an.
21.09.2018
Die „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019“ (RBSFV 2019) hat am 19.09.2018 das Kabinett passiert. Mit der Verordnung werden die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 1. Januar 2019 angepasst. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt diese Fortschreibung in Jahren, in denen die Regelbedarfe nicht auf Grundlage einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe neu festgesetzt werden, auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen (70%) und der Nettolohn- und -Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer (30%). Berechnet wird diese Entwicklung auf Basis der Indexwerte für den Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018 im Vergleich zu den Indexwerten für den Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2017.
Menschen aus dem Grundsicherungsbezug herausholen
Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil: „Die Anpassung der Regelbedarfe folgt dem gesetzlichen Mechanismus, den wir haben. Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe nehmen so an der guten allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teil. Die Regelbedarfe sichern zusammen mit den übrigen Lebensunterhaltsbedarfen nach SGB II und SGB XII jedoch nur das Existenzminimum. Daher wollen wir, wo immer es möglich ist, die Menschen aus dem Grundsicherungsbezug herausholen. Dafür bringe ich den sozialen Arbeitsmarkt auf den Weg. Außerdem reformieren wir den Kinderzuschlag und verbessern das Bildungspaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, um deren Zukunftschancen zu verbessern. Die langfristige Perspektive der Grundsicherung für Arbeitsuchende entwickeln wir im Zukunftsdialog ‘Neue Arbeit. Neue Sicherheit.‘“
Bildungspaket für junge Menschen verbessern
Ab dem 1. Januar 2019 ergeben sich folgende Regelbedarfsstufen, aus denen sich im SGB XII die Höhe des monatlichen Regelsatzes ergibt. Das SGB II übernimmt diese Monatsbeträge für die dort definierten Lebenssachverhalte:
Regelbedarfsstufen 2018 und 2019 in Euro je Monat
Regelbedarfsstufe (RBS) | 2018 | ab 1. Januar 2019 | Veränderung |
RBS 1 | 416 | 424 | + 8 |
RBS 2 | 374 | 382 | + 8 |
RBS 3 | 332 | 339 | + 7 |
RBS 4 | 316 | 322 | + 6 |
RBS 5 | 296 | 302 | + 6 |
RBS 6 | 240 | 245 | + 5 |
- Regelbedarfsstufe 1:
Erwachsene, die in einer Wohnung leben, sofern sie nicht als Paar zusammenleben - Regelbedarfsstufe 2:
Erwachsene, die in einer Wohnung als Paar zusammenleben - Regelbedarfsstufe 3:
Erwachsene in einer stationären Einrichtung - Regelbedarfsstufe 4:
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren - Regelbedarfsstufe 5:
Kinder von 6 bis 13 Jahren - Regelbedarfsstufe 6:
Kinder bis 5 Jahre
Die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise beträgt +1,8 %. Die entsprechende Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer beläuft sich auf +2,52 %. Die Veränderungsrate für die Fortschreibung der Regelbedarfe beträgt demnach +2,02 %. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Die Befassung durch den Bundesrat soll Mitte Oktober erfolgen.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 19. September 2018
Materialien zum Thema
-
Zeitschrift / Periodikum
das baugerüst 1/24: Kinder- und Jugendarmut
-
Broschüre
Policy Brief 2024 Kindergrundsicherung: Weichen jetzt richtig stellen!
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Offener Brief "Zuständigkeitsverlagerung für unter 25-Jährige vom SGB II ins SGB III"
-
Monographie / Buch
Werkbuch Leaving Care
-
Broschüre
Glossar zum armutssensiblen Sprachgebrauch
Projekte zum Thema
Institutionen zum Thema
-
Sonstige
Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
-
Verband / Interessenvertretung
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) – Funktionsbereich Kinder- und Jugendhilfe
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Familienarbeit und Beratung e. V.
-
Sonstige
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
-
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein - Landesjugendamt