Sozialpolitik
Heute im Bundestag: Jugendarbeitslosigkeit in der EU
Die Jugendgarantie ist die Zusage aller EU-Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass junge Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nachdem sie arbeitslos geworden sind ein Beschäftigungsangebot, eine Fortbildung, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum erhalten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte in ihrer Anfrage wissen, wie sich die Jugenderwerbslosenquote seit Einführung der EU-Jugendgarantie entwickelt hat.
07.03.2017
Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise haben vor allem junge Menschen in den süd- und südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU hart getroffen. So waren im Jahr 2012 in Spanien und Griechenland 53,2 beziehungsweise 55,3 Prozent der 15- bis 24-Jährigen ohne Beschäftigung, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window als>(18/11346).
In Italien, der drittgrößten Volkswirtschaft der Europäischen Union, sei zur gleichen Zeit mehr als jeder dritte junge Mensch arbeitslos gewesen.
Die Abgeordneten möchten wissen, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Jugenderwerbslosenquote in den EU-Mitgliedstaaten seit Einführung der EU-Jugendgarantie entwickelt hat. Zudem fragt die Fraktion, welche Probleme sich bei der nationalen Implementierung der Jugendgarantie ergeben haben und in welchem Maße die von der Europäischen Kommission bereitgestellten Mittel von den einzelnen Mitgliedstaaten seit Inkrafttreten der Jugendgarantie abgerufen wurden.
Die Jugendgarantie ist die Zusage aller EU-Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ein qualitativ hochwertiges Beschäftigungsangebot, eine Fortbildung, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum erhalten.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 136 vom 07.03.2017
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