Rechtsgutachten

Hartz-IV-Regelsatz verfassungswidrig – Breites Bündnis fordert mindestens Inflationsausgleich

Nach einem aktuellen Gutachten ist die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. Ein breites Bündnis appelliert an die noch amtierende Bundesregierung, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mindestens einen Inflationsausgleich für die Betroffenen sicherzustellen.

08.10.2021

In dem Rechtsgutachten von Professorin Anne Lenze wird unter anderem auf die zurückliegenden, einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2022 in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätische Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hatte. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.

Der Paritätische hatte bereits im April davor gewarnt, dass durch den aktuellen Fortschreibungsmechanismus der Regelsätze für Grundsicherungsbezieher/-innen reale Kaufkraftverluste drohen könnten. Für Fachleute sei es seit Monaten absehbar gewesen, dass nach den geltenden Regeln 2022 eine Nullrunde drohe, während sich die Preise für die Lebenshaltung bereits aktuell spürbar verteuerten, betont Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Der Vorgang ist nicht nur für die betroffenen Menschen hart und folgenschwer – er unterläuft darüber hinaus grundsätzlich den sozialstaatlichen Grundauftrag, das menschenwürdige Existenzminimum sicherzustellen.“

„Rote Linie bei existenzsichernden Leistungen“

Mit der Forderung „Versteckte Kürzungen bei den Ärmsten stoppen – rote Linie bei Hartz IV und Co.!“ wendet sich nun ein breites Bündnis an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Es braucht eine rote Linie bei existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV. Preissteigerungen müssen immer und zeitnah mindestens ausgeglichen werden. Es gilt umgehend zu handeln, um die versteckten Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft zu stoppen“, heißt es in dem Appell, der von 14 großen bundesweiten Organisationen aus der Zivilgesellschaft getragen wird.

Ulrich Schneider unterstreicht, dass der Verweis auf die noch ausstehende Regierungsbildung kein Grund sein könne, untätig zu bleiben: „Uns ist bewusst, dass es nicht den Gepflogenheiten entspricht, wenn eine amtierende Regierung zwischen Wahlen und Neukonstituierung in dieser Form tätig wird. Doch dürfte der Verfassungsauftrag in diesem Falle schwerer wiegen als die Gepflogenheit.“

„Gerade für Kinder bedeutet Hartz IV soziale Ausgrenzung. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist sowohl eine grundlegende Reform als auch Tempo gefragt. Wir brauchen eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung. Die durch den Europäischen Rat Mitte Juni verabschiedete EU-Kindergarantie, die auch die Bekämpfung von Kinderarmut durch die Mitgliedsstaaten als Ziel festlegt, muss schnell umgesetzt werden. In der Kindergarantie ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten bis März nächsten Jahres einen Aktionsplan für den Zeitraum bis 2030 vorlegen sollen. Diese Chance gilt es zu nutzen, um Leistungen und Infrastrukturen zur Armutsprävention grundlegend in den Blick zu nehmen und entsprechende Neuausrichtungen anzugehen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Unterstützer des Appells

•    Der Paritätische Gesamtverband e. V.
•    Sozialverband VdK Deutschland e. V.
•    Deutsches Kinderhilfswerk e. V.
•    Attac Deutschland
•    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. / Friends of the Earth Germany
•    Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.
•    Tafel Deutschland e. V.
•    BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e. V.
•    Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK)
•    Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V.
•    Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e. V.
•    Sanktionsfrei e. V.
•    Volkssolidarität Bundesverband e. V.
•    Advent-Wohlfahrtswerk e. V.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk vom 08.10.2021

Redaktion: Uwe Kamp

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