Sozialpolitik

Hartz-IV-Regelsätze: Volkssolidarität fordert Grundsicherung, die diesen Namen wirklich verdient

Der Sozialverband VdK Deutschland begrüßt das heutige Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Hartz-IV-Regelsätze. "Jetzt gibt es einen klaren Auftrag an die Bundesregierung, die Regelleistungen transparent und sachgerecht bis zum 31. Dezember 2010 neu zu berechnen", erklärte die VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.

09.02.2010

GRUNDSICHERUNG MUSS MENSCHENWÜRDE GEWÄHRLEISTEN --- „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV ist eine schallende Ohrfeige für die Initiatoren von Hartz IV“, erklärte der Präsident des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität Prof. Gunnar Winkler am Dienstag in Berlin. „Die Volkssolidarität begrüßt die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Grundsicherung die Menschenwürde gewährleisten muss. Die Bundesregierung ist gefordert, die Regelsätze bedarfsgerecht und transparent zu ermitteln. Dabei muss für Kinder und Erwachsene auch die gesellschaftliche Teilhabe gesichert werden.“

Winkler sagte weiter: "Mit dem klaren Bezug auf den Menschenwürdegrundsatz (Art. 1) und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20) hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass es nicht ausreicht, die Höhe der Regelsätze 'ins Blaue hinein' zu bestimmen. Jetzt kommt es darauf an, bei der Neubestimmung der Regelsätze die lebensnotwendigen Bedarfe stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Statt sich auf die untersten 20 Prozent der Einkommen zu beziehen, muss eine realistische Betrachtung des Bedarfs von Erwachsenen und Kindern zugrunde gelegt werden. Das heißt z. B. gesunde Ernährung, Mobilität, Bildung und Kommunikation besser als bisher zu berücksichtigen. Bei Kindern muss es darum gehen, sie entsprechend der jeweiligen Altersstufe so zu fördern, dass sie die gleichen Chancen auf Bildung und Entwicklung haben wie jene, die nicht von Grundsicherungsleistungen abhängig sind. Daher stehen insbesondere bei den Kindern deutliche Verbesserungen auf der Tagesordnung."

Die Volkssolidarität begrüße auch, dass die Anpassung der Regelsätze auf der Grundlage des aktuellen Rentenwerts vom Bundesverfassungsgericht als ungeeignet verworfen wurde. "Grundlage für die jährliche Anpassung sollte die Teuerungsrate sein. Bei einer sachgerechten, am Bedarf orientierten Bestimmung der Regelsätze, die auch die Teuerung berücksichtigt, müssten nach Berechnungen des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes die Regelsätze je nach Altersgruppe um bis zu 20 Prozent angehoben werden: für Kinder unter 6 Jahren auf mindestens 254 Euro, für die 6- bis 13-Jährigen auf 297 Euro und für Jugendliche ab 14 Jahren auf 321 Euro, für einen Erwachsenen auf mindestens 440 Euro. Hier muss eine Grundsicherung ansetzen, die diesen Namen wirklich verdient."

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