Sozialpolitik
Hartz IV-Regelsätze: Hessen will sich weiter für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten einsetzen
„Die konsequente Umsetzung der Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch die Bundesregierung ist grundsätzlich zu begrüßen. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann so entsprochen werden“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden.
22.10.2010
„Dass die Übernahme der Schülerbeförderungskosten jedoch in den neuen Regelsätzen keine Berücksichtigung findet, halte ich für einen entscheidenden Schwachpunkt des vorgelegten Gesetzentwurfes. Ich werde mich in den angekündigten Gesprächen der Länder mit dem Bund weiter dafür einsetzen, dass dieser wichtige Punkt berücksichtigt wird. Im Bundesratsverfahren bietet sich außerdem die Gelegenheit diesen Punkt durch einen entsprechenden Änderungsantrag im Sinne Hessens zu beeinflussen“, kündigte Stefan Grüttner an. „Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten sollte nicht nur im Härtefall erfolgen, sondern als Regelleistung erbracht werde, die dann auch Kindern von Geringverdienern zu Gute kommt.“
Das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche, das die Bundesregierung diese Woche auf den Weg gebracht hat, sei jedoch grundsätzlich positiv zu bewerten, so Stefan Grüttner weiter. Zukünftig werde für Kinder und Jugendliche das von der Schule oder der Kita angebotene Mittagessen, der Nachhilfeunterricht oder Beiträge für Sportvereine und Musikunterricht bezahlt. „Hierfür hat sich Hessen schon lange gemeinsam mit den Ländern eingesetzt.“
Herausgeber: Hessisches Sozialministerium
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