Sozialpolitik

Hartz IV-Reform: Thüringens Wirtschaftsminister fordert Nachbesserungen

Vor der Abstimmung über die Hartz IV-Reform am Freitag im Bundesrat hat Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig eine schnelle Nachbesserung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung gefordert.

16.12.2010

„Der Versuch der Bundesregierung, das Gesetz gegen alle Einwände durchzupeitschen, ist gescheitert“, sagte Machnig. Alle Anhörungen hätten frühzeitig ergeben, dass der Entwurf verfassungsrechtlich bedenklich und inhaltlich problematisch ist. „Bundesarbeitsministerin von der Leyen hätte also gewarnt sein können“, so Machnig. Die Bundesregierung habe es selbst zu verantworten, wenn sie jetzt vor dem Scherbenhaufen ihrer Politik stehe. 

Den gegenwärtigen Vorschlag der Bundesregierung bezeichnete Machnig als „schallende Ohrfeige für die Schwächsten der Gesellschaft“. „Das ist ein Programm für mehr Politikverdrossenheit“, so der Minister. „Es ist gut, dass es dafür im Bundesrat keine Mehrheit gibt.“ Auch nach Einschätzung von Sozialrechtsexperten dürfte die von der Bundesregierung vorgelegte Novellierung des SGB II vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. 

Kritisiert wird insbesondere die zugrunde gelegte Einkommens- und Verbraucherstichprobe, die zu klein sei, um eine statistisch belastbare Aussage zu treffen. Einige Posten seien in unzulässiger Weise herausgerechnet worden, und es fehlten an vielen Stellen die Begründungen, wie der Gesetzgeber zu den einzelnen Werten gekommen sei. Zudem sei unklar, warum einmal (bei SGB II-Beziehern mit Kindern) die unteren 20 Prozent der Einkommen in Deutschland als Vergleichsgruppe herangezogen würden, in anderen Fällen (bei Alleinstehenden) nur 15 Prozent. 

Jetzt müssten Bund und Länder schnell Gespräche darüber aufnehmen, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts doch noch erreicht werden könnten. So müsse es Nachbesserungen bei den Regelsätzen und beim Bildungspaket geben. Machnig: „Eine Reform mit echten Verbesserungen für Hartz IV-Bezieher sollte spätestens zum 1. Februar starten können.“ 

Quelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Back to Top