Sozialpolitik
Hartz IV-Reform: Einkommensschwache Familien sollen auf Schulstarterpaket verzichten
Wie der Kölner Stadtanzeiger in seiner heutigen Ausgabe berichtet, müssen Familien mit niedrigem Einkommen nach aktuellem Ausarbeitungsstand der Hartz IV-Reform zukünftig mit Einbußen rechnen. Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Kinder, die aufgrund des niedrigen Einkommens ihrer Eltern einen Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 140 Euro erhalten, keinen Anspruch auf das von der Großen Koalition eingeführte Schulstarterpaket haben.
30.09.2010
Diese "zusätzliche Leistung für die Schule" in Höhe von jährlich 100 Euro dient vorrangig dem Erwerb von Schulranzen, Sportbekleidung, Schreibutensilien und Ähnlichem. Laut Informationen des Deutschlandfunks hat das Bundesarbeitsministerium die Angaben mittlerweile bestätigt und verlauten lassen, dass man nach Lösungen suche.
Materialien zum Thema
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Studie
Jugendliche in Europa: Auswirkungen von Covid-19 auf ihre wirtschaftliche und soziale Situation
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Stellungnahme / Diskussionspapier
AGJ-Positionspapier ‚Care braucht mehr!‘
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Zeitschrift / Periodikum
punktum. Zeitschrift für verbandliche Jugendarbeit in Hamburg 4/19
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Webangebot / -portal
Onlineberatung für pflegende Jugendliche in Berlin: „echt unersetzlich...!?“
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Bericht / Dokumentation
Sozialbericht 2017
Institutionen zum Thema
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Verband / Interessenvertretung
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) – Funktionsbereich Kinder- und Jugendhilfe
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Sonstige
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
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Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein - Landesjugendamt
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Oberste Landesjugendbehörde
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Oberste Landesjugendbehörde
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Bremen