Sozialpolitik

Hartz IV: Paritätischer kritisiert Regelsätze als verfassungswidrig und fordert grundlegende Neugestaltung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bestätigt das aktuelle Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung, wonach die geltenden Regelsätze in Hartz IV verfassungswidrig sind.

05.09.2011

Nach eigenen Berechnungen des Verbandes müsste der Regelsatz für Erwachsene mindestens 416 Euro betragen, um bedarfsgerecht zu sein und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Der Verband empfiehlt Hartz-IV-Beziehern im Zweifelsfall den Klageweg zu gehen.

"Auch die angekündigte Erhöhung um zehn Euro macht die Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungsfester. Bei der Berechnung der Regelsätze hat die Bundesregierung methodisch getrickst und die Bedarfe künstlich kleingerechnet, so dass das Ganze nach unserer Auffassung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Nach Berechnungen des Paritätischen ist der Regelsatz für Erwachsene um 42 Euro zu niedrig bemessen und müsse 416 statt 364 Euro betragen. Darüber hinaus seien einmalige Leistungen für Anschaffungen von Hausrat wieder einzuführen.

Scharfe Kritik übt der Paritätische insbesondere an den Leistungen für Kinder und Jugendliche und fordert eine grundlegende Neugestaltung. „Dass für die älteren Kinder gar keine Anpassung erfolgen soll, ist ignorant und geht an der Alltagsrealität von Familien vollkommen vorbei“, so Schneider. „Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche müssen umgehend und grundlegend neu gestaltet werden, da die bisherige Datengrundlage schlicht statistischer Schrott ist. Das völlig verunglückte Bildungspaket muss sofort in gemeinsamer Initiative von Bund und Ländern vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“

Der Paritätische empfiehlt den Betroffenen, im Zweifel Widerspruch gegen ihren Bescheid einzulegen und zu klagen. 

Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

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