Sozialpolitik

Hartz IV: Bildungs- und Teilhabepaket wird um Schülerbeförderungskosten erweitert

Auf Initiative des Landes Hessen werden die Schülerbeförderungskosten nun Teil des Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder im Zuge der Neuregelung der Hartz IV-Sätze sein. „Die Hessische Landesregierung hat sich erfolgreich mit ihrer Bundesratsinitiative für Hessens Schüler eingesetzt“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute im Hessischen Landtag.

16.12.2010

Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten ermögliche eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildungsangeboten, da die Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler aus Familien mit Sozialleistungsbezug ab der zehnten Klasse übernommen werden. Grüttner kündigte an, er werde zur Neuregelung der Hartz-IV-Sätze und dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche am Freitag im Bundesrat sprechen und sei zuversichtlich, dass hier abschließend für die Hartz-IV-Reform gestimmt würde. „Mit meinem Amtsantritt als Sozialminister habe ich mich dafür eingesetzt, dass eine Regelung für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten in das Sozialgesetzbuch (SGB) mit aufgenommen wird“, so Grüttner weiter. 

„Ohne die Berücksichtigung der Schülerbeförderungskosten in den Regelleistungen hätten wir dem Paket nicht zugestimmt“, stellte der Sozialminister klar. Das Einkommen der Eltern dürfe nicht darüber entscheiden, welchen Bildungsabschluss ein Kind erreichen kann. Aus Sicht der hessischen Landesregierung sei der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze und dem Bildungs- und Teilhabepaket nun ein sozialpolitischer Meilenstein. Die Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Sozialleistungsbezug werde nachhaltig verbessert und bei der Weiterentwicklung des SGB II und XII werde dafür gesorgt, dass Kinder und Jugendliche bei Bildung und Teilnahme unterstützt werden. 

Das Paket für Bildung und Teilhabe des Gesetzentwurfes sieht Unterstützung für Mittagessen an den Schulen und in Kindertagesstätten, Sachleistungen für Schulmaterial, Nachhilfeunterricht und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht oder andere Kurse vor. „Mit der Übernahme der Schülerbeförderung wird das Bildungspaket jetzt eine runde Sache“, betonte Grüttner. 

„Wir brauchen eine aktivierende Sozialpolitik“, sagte der Sozialminister. Bildung sei hierfür, gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden, ein wesentlicher Faktor. Eine Förderung des Bildungsstandes verringere das Risiko einer späteren dauerhaften Hilfebedürftigkeit erheblich. 

„Jetzt muss dringend die gesetzliche Grundlage für die neuen Regelungen geschaffen werden“, appellierte Stefan Grüttner. Das Bundesverfassungsgericht habe einen engen Zeitrahmen vorgegeben. Bis zum 31. Dezember 2010 müsse es eine gesetzliche Neuregelung geben. „Damit wir die Schülerbeförderungskosten ab dem 1. Januar 2011 erstatten können, werde ich mich dafür einsetzen, dass das Gesetz am Freitag im Bundesrat positiv beschieden wird“, kündigte Grüttner an. „Wir wollen, dass es zum Jahreswechsel eine sichere Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes gibt. Wer am Freitag im Bundesrat gegen das Gesetz stimmt, der stimmt auch gegen die Neuregelung zur Schülerbeförderung und gegen mehr Bildungschancen“, betonte der Sozialminister abschließend.

Herausgeber: Hessisches Sozialministerium

 

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