Sozialpolitik

Hamburgs Sozialbehörde investiert in Kinder und Jugendliche

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat dem Haushaltsausschuss die Ergänzungsdrucksache zum Haushalt 2013/14 zukommen lassen. Im Mittelpunkt stehen die Qualität und der Ausbau der Kindertagesbetreuung, umfassende Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie die sozialen Hilfesysteme.

18.10.2012

Insgesamt wird der Einzelhaushalt der Sozialbehörde vom Jahr 2012 bis zum Jahr 2014 um 146 Millionen Euro auf 2,49 Milliarden Euro wachsen – das entspricht einem Zuwachs von 6,2 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2012 noch 62,2 Millionen Euro für die ganztägige Betreuung und Bildung an Schulen (GBS) im Einzelplan der Behörde veranschlagt sind, die im Zuge der Übergangsreform in den Folgejahren vollständig in den Einzelplan der Schulbehörde übergehen.

„Wir bleiben konsequent bei unseren politischen Prioritäten – wir kürzen nicht, sondern wir steuern um“, betont Sozial- und Familiensenator Detlef Scheele. „So investieren wir in den kommenden Jahren stark in mehr Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche. Durch eine sehr gute Krippen- und Kita-Infrastruktur sorgen wir dafür, dass  alle Kinder – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – gleiche Chancen beim Start ins Leben haben.  Alle Bereiche, in denen unmittelbare Not herrscht, haben wir gleichzeitig zu Schonbereichen erklärt – wie Frauenhäuser und Einrichtungen für Obdachlose.“

Im Doppelhaushalt 2013/2014 setzt der Hamburger Senat deutliche Schwerpunkte. Allein im Bereich der Kindertagesbetreuung steigen die Ausgaben von rund 490 Millionen Euro im Jahr 2013 auf rund 533 Millionen Euro im Jahr 2014 für die Betreuung von unter sechs Jahre alten Kindern.  Auch die Ausgaben für Kinder und Jugendliche steigen insgesamt von 2012 bis 2014 um rund 14 Prozent. Im Jahr 2013 sind dafür im Haushalt 781 Millionen Euro und 837 Millionen Euro im Jahr 2014 vorgesehen.

Einen großen Anteil des Etats der Sozialbehörde machen die gesetzlichen Leistungen aus. Das Finanzvolumen liegt im Jahr 2013 bei rund 2,19 Milliarden Euro und im Jahr 2014 bei rund 2,28 Milliarden Euro. Dazu gehören beispielsweise Hilfen zur Erziehung (HzE), Hilfen für behinderte Menschen oder für Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben und deshalb auf Grundsicherung angewiesen sind.

Die Startbedingungen für die Veranschlagung 2013/2014

Der Senat richtet seine Finanzpolitik langfristig aus. Die Ausgaben sollen im Durchschnitt um nicht mehr als rund ein Prozent wachsen. Im neuen Korridormodell ist für den Einzelplan 4 die Ausgabenobergrenze vorgegeben.

Der Einzelplan 4 ist maßgeblich durch Ausgaben für gesetzliche Leistungen bestimmt. Das Ausgabevolumen steigt im Jahr 2012 bis zum Jahr 2014 um insgesamt 146 Millionen Euro. In diesem im Vergleich zum Gesamthaushalt der Stadt überproportionalen Anstieg wird der politische Schwerpunkt des Ausbaus der Kindertagesbetreuung abgebildet, eine angemessene finanzielle Ausstattung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums und die Verantwortung, die die Stadt für die Ausfinanzierung des steigenden Bedarfs bei den gesetzlichen Sozialleistungen trägt.

Aber auch der Haushalt der BASFI hat einen Beitrag zur Erreichung der übergeordneten haushaltspolitischen Ziele zu erbringen. Daher müssen Ausgabensteigerungen auf der einen Seite teilweise durch Einsparungen bei Personal- und Verwaltungsausgaben sowie mithilfe einer aufgabenkritischen Durchsicht des vorhandenen Leistungsspektrums auf der anderen Seite ausgeglichen werden. Dies betrifft auch die Zuwendungen im direkten Zuständigkeitsbereich der BASFI.

Beratung und Betreuung von Opfern von Gewalt

Der Opferschutz ist ein Schonbereich der Hamburger Sozialpolitik. Deshalb wird es bei den Zuwendungsempfängern in diesem Bereich faktisch zu keinen Einsparungen kommen. Der Titel kann deshalb um 141.000 Euro pro Jahr (9,5 %) reduziert werden, weil die Behörde ein geplantes Wohnprojekt für Frauen, die aus einem Frauenhaus kommen, in anderer Form realisieren wird. Von dieser Absenkung fließen 39.000 Euro in die Aufstockung der Titelansätze für die Täter-Opfer-Ausgleiche (Titel 4110.684.04, + 16.000 Euro) sowie für die Förderung der Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (Titel 4110.684.06, + 23.000 Euro). Auch alle anderen aus diesem Titel finanzierten Beratungsstellen erhalten Zuwendungen mit leicht erhöhten Ansätzen. Für ein neues Konzept der zweiten Wohnstufe verbleiben voraussichtlich immer noch rund 60.000 Euro.

Auch die Finanzierung der Frauenhäuser wird mit 1.959.000 Euro (Titel 4110.684.01) auf dem bisherigen Niveau gehalten. Noch in diesem Jahr  investiert die Sozialbehörde 730.000 Euro, um die Frauenhäuser zu sanieren.

Nachhaltige Integration Arbeitsloser durch Programme der BASFI

Dieser Titel wird im Jahr 2013 um 450.000 Euro (nicht um 940.000 Euro) auf 14.602 000 Euro sowie im Jahr 2014 um weitere 100 000 Euro abgesenkt. Dabei ist zu beachten, dass 490 000 Euro aus den 940.000 Euro herausgelöst wurden, um die Arbeitsmarktkoordinatoren in den Bezirken zu finanzieren, die in dem gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm von Jobcenter, Agentur für Arbeit und der BASFI konzeptionell verankert sind. Somit ergibt sich für das Jahr 2013 ein Ansatz von 14.112.000 Euro bzw. für das Jahr 2014 ein Ansatz von 13.772.000 Euro.

Angesichts der bevorstehenden Konsolidierung erscheint eine Absenkung in diesem Umfang vertretbar.  Denn zurzeit sind die hier veranschlagten Mittel in einem hohen Umfang durch Projekte diverser Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger gebunden.

Die Inhalte der über diese Ansätze finanzierten Projekte werden den aktuellen Erfordernissen des Hamburger Arbeitsmarktes zudem immer wieder neu angepasst. Über öffentliche Ausschreibungen oder Wettbewerbsverfahren werden die Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger aufgefordert, ihre Angebote einzureichen. Dies bedeutet, dass insgesamt dem Markt zwar weniger Mittel zur Verfügung stehen und somit alle am Markt vorhandenen Träger betroffen sind, sich die Verteilung der Mittel auf die beauftragten Träger über die genannten Ausschreibungsverfahren aber immer wieder neu justiert. Dieser Verteilungsmechanismus ist den Trägern bekannt und vertraut.

Im Jahr 2014 erfolgt eine weitere Absenkung dieses Titels um 240.000 Euro zur Finanzierung eine neuen Titels (4120.684.06 - Zuschüsse im Zusammenhang mit dem Anerkennungsberatungsgesetz), so dass sich für das Jahr 2014 im Ergebnis ein Ansatz von 14.262 000 Euro ergibt.

Clusterorientierte Strukturpolitik

Die in diesem Titel veranschlagten Mittel sind zurzeit nicht gebunden oder mit Planungen hinterlegt. Insofern wird der gesamte Titel aufgelöst.

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die zum Beispiel im Bereich Fachkräftesicherung bestimmte strukturpolitisch relevante Cluster stützen sollen, können auch aus den anderen genannten Ansätzen heraus finanziert werden. Der Konsolidierungsbeitrag beträgt insgesamt 550.000 Euro.

Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern

Dieser Titel wurde von 3. 501 000 Euro um insgesamt 417.000 Euro abgesenkt. Der größte Anteil entfällt hierbei mit 209.000 Euro auf die Sprachförderung. Diese Absenkung ist aus zwei Gründen möglich:

  • geringere Nachfrage für niedrigschwellige Sprachkurse für Altzuwanderer.
  • seit dem Jahr 2010 wird eine geringere Nachfrage bei den Sprachkursen für Flüchtlinge verzeichnet, als nach der bisherigen Veranschlagung möglich gewesen wäre (Absenkung um rund 85.000 Euro).

Auf die Vereins- und Projektförderung entfallen 108.000 Euro. Diese werden im Wesentlichen (rd. 80.000 Euro) über eine sachgerechte Umschichtung der Finanzierung des Projekts „Betriebliche Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund über Betriebsräte und andere Multiplikatoren“ beim Träger Arbeit und Leben Arbeit /VHS Hamburg e.V. aufgebracht werden, das künftig aus dem Titel 4120.683.01 mit 75.000 Euro finanziert wird.

Schließlich wird das ESF-Projekt „Regenbogen Plus“ bei der Türkischen Gemeinde Hamburg und Umgebung e.V. (200.000 Euro Ko-Finanzierung) wird beendet. Hier ist mit dem Träger ein neues ESF-Projekt für das Jahr 2013 vereinbart, so dass die Absenkung im Saldo nur 100.000 Euro beträgt.

Die Zuschüsse für den Betrieb der Integrationszentren (2.301.000 Euro) bleiben in den Jahren 2013 und 2014 unverändert.

ESF-Programme

Dieser Ansatz wird gestrichen. Der Konsolidierungsbeitrag beträgt insgesamt eine Millionen Euro. Die vollständige Absenkung des Ansatzes dieses Titels wird keinen Einfluss auf die Inanspruchnahme von ESF-Mitteln haben. Dieser Titel wird zurzeit nur als – Abrechnungstitel genutzt.  Die erforderliche Ko-Finanzierung von ESF-Projekten im Bereich Arbeitsmarktpolitik wird weiterhin voll über den Ansatz in 4120.683.01 geleistet werden.

Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe für suchtpräventive Maßnahmen

Die Ansatzreduzierung um 119.000 Euro ist möglich wegen:

  • Wegfall des Finanzierungsanteils der BASFI für das Deutsche Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ). Nach der überbehördlichen Vereinbarung hatte die BASFI letztmalig in diesem Jahr einen Finanzierungsanteil zu leisten.
  • einer bereits im Jahr 2012 erfolgten Neuausrichtung des Projekts „Sperrgebiet“ des Diakonischen Werks, die zu einem geringeren Mittelbedarf geführt hat.

Förderung der Jugendarbeit, Jugendberatung und erzieherischer Jugendschutz

Ansatzreduzierung um 414.000 Euro bzw. 384.00 Euro (ab dem Jahr 2014) ist möglich wegen:

  • einer bereits in 2012 erfolgten Neuausrichtung der Straßensozialarbeit beim Diakonischen Werk („Sperrgebiet“), die zu einem geringeren Mittelbedarf geführt hat.
  • Umstellung einer Zuwendung an den Verein für stadtteilbezogene milieunahe Erziehungshilfen e.V. (SME) auf HzE-Finanzierung.
  • Das Angebot umfasst Gemeinwesen orientierte Hilfen für Familien im Stadtteil, die inhaltlich wie die Sozialräumlichen Hilfen und Angebote (SHA) ausgerichtet sind und wirken, jedoch zentral von der BASFI finanziert werden. Sie wie SHA aus dem HzE-Deckungskreis zu finanzieren, ist daher folgerichtig.
  • kleinerer Bedarfsanpassungen, z.B. Einsparung von Mitteln, die durch den Wegfall einmaliger Förderungen frei werden.

Entwicklungsfördernde Hilfen für Kinder und Jugendliche aus sozial belasteten Familien

Die Finanzierung der Maßnahme „Kinderkuren in Wyk auf Föhr“ erfolgt ab dem Jahr 2013 nicht mehr über Zuwendungen, sondern aus dem Deckungskreis Hilfen zur Erziehung (HzE). Deshalb wurde der Titel „Entwicklungsfördernde Hilfen für Kinder und Jugendliche aus sozial belasteten Familien“ um zwei Millionen Euro abgesenkt.

Die Verhandlungen zwischen der Sozialbehörde (BASFI) und der Rudolf-Ballin-Stiftung (RBS) sind abgeschlossen. Noch in dieser Woche soll der Vorvertrag nach § 77 SGB VIII von beiden Seiten unterschrieben werden.

Bereiche Behinderten- und Wohnungslosenhilfe

Keine Einsparungen erfolgen bei den Zuwendungen in den Bereichen der Behinderten- und Wohnungslosenhilfe. Hierfür sind folgende Gründe entscheidend: Die mit Zuwendungen im Umfang von rund 2,3 Millionen Euro geförderten „Psychosozialen Kontaktstellen“ sind ein wichtiger Baustein im Rahmen der vorgesehen sozialräumlichen Umstrukturierung des Systems der sozialpsychiatrischen Versorgung von Menschen mit seelischen Behinderungen.

Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Umsetzung der Inklusion, die die gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme Menschen mit Behinderungen an unserer Gesellschaft ermöglichen soll.

Obdachlose benötigen ein niedrigschwelliges Angebot, um ihr Überleben zu sichern. Es soll möglichst alle erreichen. Eine Ansatzabsenkung im Bereich der zuwendungsfinanzierten Tagesaufenthalts- und Notübernachtungsstätten sowie den Bahnhofsmissionen kommt daher ebenso wenig in Betracht wie eine Ansatzabsenkung bei den Sozialen Beratungsstellen.

Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburg vom 17.10.2012

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top