Sozialpolitik
Haderthauer sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts bayerische Linie für Kinderbedarf bestätigt
Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer nahm das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit tiefer Befriedigung zur Kenntnis.
09.02.2010
"Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Methode, sie mit einem abgeleiteten Prozentsatz des Erwachsenenbedarfs zu versorgen, habe ich von Anfang an kritisiert. Neben der bayerischen Bundesratsinitiative dazu hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz deshalb unter meinem Vorsitz schon vor mehr als einem Jahr den Bund aufgefordert, den Bedarf von Kindern eigens zu ermitteln. Bundesminister Scholz hat dies letztes Jahr noch ausdrücklich abgelehnt und für unnötig erklärt. Es erfüllt mich daher mit tiefer Befriedigung, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Anliegen nun eindruckvoll bestätigt hat", kommentierte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Bei einer neuen Ermittlung müssen wir vor allem darauf achten, wie Bildungs- und Entwicklungschancen der betroffenen Kinder gewährleistet werden können. Die neue Armut ist nicht mehr zuvörderst Verteilungsarmut sondern Chancen- und Perspektivenarmut" so Haderthauer abschließend.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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