Sozialpolitik

Gleichstellungsindex 2016: Geschlechteranteile in Führungspositionen von Bundesbehörden

Immer mehr Frauen haben beruflichen Erfolg und gelangen in Führungspositionen. Das zeigen die Ergebnisse des Gleichstellungsindex 2016, den das Statistische Bundesamt veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.

09.02.2017

"Über ein Drittel Frauen in Führungsverantwortung zeigt: Es geht voran mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in den obersten Bundesbehörden. Wir haben viel geschafft“, begrüßte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig die Ergebnisse des Gleichstellungsindexes 2016. Insgesamt liegt der Beschäftigungsanteil von Frauen in den obersten Bundesbehörden bei 54 Prozent.

Frauen in Leitungsfunktionen 

Erfreulich sind auch die Ergebnisse zu Frauen in Leitungsfunktionen. Hier zeigt sich, dass mittlerweile 34 Prozent Frauen Führungsverantwortung tragen.

In den obersten Bundesbehörden werden Leitungsaufgaben überwiegend von Beschäftigten des höheren Dienstes wahrgenommen. Ausschlaggebend für die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen ist hier daher die Beschäftigungszahl von Frauen im höheren Dienst. Der Gleichstellungsindex zeigt, dass auch dort der Frauenanteil im Vergleich zu 2015 weiter gestiegen ist. Mittlerweile sind über 45 Prozent der im höheren Dienst Beschäftigten Frauen.

Gleichstellungsindex

Der Gleichstellungsindex wird jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Der <link https: www.destatis.de de publikationen thematisch finanzensteuern oeffentlicherdienst gleichstellung external-link-new-window des gleichstellungsindex>Gleichstellungsindex 2016 (pdf, 775 KB) steht auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes zum Download zur Verfügung. 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.02.2017

Back to Top