Sozialpolitik
Gewalt gegen Frauen: Diakonie fordert vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Am 1. Februar 2018 ist sie in Deutschland in Kraft getreten. Zu diesem Anlass fordert die Diakonie eine vorbehaltlose Umsetzung des völkerrechtlichen Vertrags, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie die Verbesserung und Ausweitung der bestehenden Hilfsangebote.
01.02.2018
Nach über drei Jahren tritt am 01.02.2018 die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft. Damit verpflichtet sich Deutschland zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. „Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Darauf hat jede Frau einen Anspruch, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Aufenthaltsstatus gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Hilfsangebote für Betroffene nicht ausreichend
Fakt sei jedoch, dass in Deutschland nach wie vor nicht ausreichend Hilfsangebote für betroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung stehen. Darüber hinaus haben nicht alle Frauen gleichermaßen Zugang dazu. Für Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen sei es beispielsweise sehr schwierig, einen Platz im Frauenhaus zu bekommen, da etwa 90 Prozent der Schutzeinrichtungen nicht oder nur teilweise barrierefrei sind. Auch Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und geflüchtete Frauen hätten durch das derzeitige Aufenthalts- und Asylgesetz nur eingeschränkt Zugang zu den Hilfen.
Diakonie fordert Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt
„Das muss sich dringend ändern. Die Diakonie fordert deshalb seit langen ein Bundesgesetz mit einem Rechtsanspruch für alle Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie eine vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul- Konvention“, sagt Loheide. Die von der Bundesregierung eingelegten Vorbehalte müssten aufgehoben werden. Geflüchtete oder Frauen und Mädchen in der Migration benötigten für ihren Schutz oder wenn sie als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen wollen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
Aktionsprogramm zur Prävention
„Wir begrüßen sehr, dass CDU/CSU und SPD in ihren Sondierungsgesprächen vereinbart haben, ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffener Frauen und Kindern aufzulegen und die Hilfestrukturen zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Diesen Absichtserklärungen müssen rasch Taten folgen, um sexualisierter und häuslicher Gewalt konsequent entgegenzuwirken“, betont Loheide.
Hintergrund zur Istanbul-Konvention
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft. Bis November 2017 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 27 ratifiziert. Deutschland hat am 12. Oktober 2017 ratifiziert. Am 01. Februar
2018 tritt das Übereinkommen des Europarts zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft.
Die Istanbul-Konvention ist die erste international rechtsverbindliche Übereinkunft, die potenziell allen Staaten der Welt offensteht und die ein umfassendes Paket an Maßnahmen bereitstellt, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.
Quelle: Diakonie Deutschland vom 31.01.2018
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