Sozialpolitik

Gesetzentwurf Hartz IV-Regelsätzen in erster Lesung im Bundestag

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zu den Hartz IV-Regelsätzen und zum Bildungspaket für Kinder in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf, der heute in erster Lesung ohne Debatte behandelt und in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden soll, ist gleich lautend mit dem Text des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP, der am kommenden Freitag in zweiter und dritter Lesung abschließend vom Plenum beraten wird.

01.12.2010

 

Nach dem Gesetzentwurf soll vom 1. Januar an der Hartz IV-Regelsatz für Erwachsene um fünf Euro auf 364 Euro im Monat steigen, die Kinderregelsätze bleiben unverändert. Kinder und Jugendliche aus Hartz IV-Familien sollen vom 1. Januar 2011 an zusätzlich gezielt in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden.

Der Bundesrat äußert sich in seiner Stellungnahme in mehreren Punkten kritisch zu dem Entwurf. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege weist der Bundesrat darauf hin, dass der eingestellte Betrag für bedürftige Frauen nach Vollendung des 20. Lebensjahres ‚Äùnicht ausreichend ist, um die Finanzierung von ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mitteln“ zu finanzieren. Der Bundesrat fordert eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung zur Übernahme dieser Kosten, ‚Äùum bereits im Vorfeld vermeidbaren Schwangerschaftsabbrüchen entgegenzuwirken“.

Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung der Erbringung von Bildungs- und Teilhabeleistungen als neue Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ‚Äùerhebliche Verwaltungskraft binden wird“. Mit dieser Ausgabenverschiebung gehe keine entsprechende Anpassung der Anteile von Bund und Kommunen an den Gesamtverwaltungskosten in dem Bereich einher, kritisiert der Bundesrat und fordert daher, der Aufgabenverschiebung durch eine gleichzeitige Anpassung der Verwaltungskostenanteile Rechnung zu tragen. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass das Verwaltungskostenbudget ‚Äùim erforderlichen Umfang erhöht“ werden muss.

Zudem sieht der Bundesrat durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Erhöhung der Regelleistungen, zum Hinzuverdienst und zum Verhältnis der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu Sozialleistungen anderer Träger ‚Äùnicht unerhebliche Mehrkosten“ bei den Kommunen. Der Gesetzentwurf weise ‚Äùkeinerlei Mechanismus zum Ausgleich der Kostenverschiebungen“ vor, heißt es weiter. 

Dass die Bildungsteilhabe von Kindern, insbesondere von Kindern aus sozial benachteiligten Familien verbessert werden müsse, betont auch der Bundesrat. Der Anspruch der Kinder auf Bildungsteilhabe könne ‚Äùam wirkungsvollsten durch einen Ausbau der Bildungsinfrastruktur erfüllt werden“, heißt es weiter. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ‚Äùdie Länder finanziell in die Lage zu versetzen, ihr Angebot insbesondere in den zentralen Bereichen Schulsozialarbeit und Mittagessen an Kindertagesstätten und Ganztagsschulen auszuweiten“. 

Detaillierte Informationen unter: 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/039/1703958.pdf

Herausgeber: Deutscher Bundestag

 

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