Sozialpolitik
Familienbund der Katholiken: Bildungschipkarten kein Ersatz für höhere Hartz IV-Regelsätze bei Kindern
„Diese Karten können einen wichtigen Beitrag für die Förderung von Kindern leisten. Sie dürfen allerdings eine Erhöhung des Sozialgeldes nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Deshalb muss die Chipkarte grundsätzlich allen Kindern zugänglich sein“, sagte am Freitag die Präsidentin des Familienbund der Katholiken, Elisabeth Bußmann.
30.08.2010
Es gebe Bildungsangebote wie beispielsweise Nachhilfe oder Musikunterricht, die durch das Sozialgeld nicht abgedeckt seien und auch nicht von jedem Kind in Anspruch genommen werden. Diese Angebote könnten mit einer Bildungschipkarte bezahlt werden. Es gehe jedoch kein Weg daran vorbei, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze zu einer Erhöhung des Sozialgeldes führen müsse. Der Familienbund unterstützt dabei die Position des Caritasverbandes, der je nach Altersgruppe eine Erhöhung zwischen 21 und 42 Euro im Monat fordert.
Quelle: Familienbund der Katholiken
Materialien zum Thema
-
Studie
Alleinerziehende unter Druck: Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Finanzierungsmöglichkeiten von Leistungen nach SGB VIII und SGB II (SGB III) für junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr
-
Newsletter / Mailingliste
Hartz IV: DGB vergisst 250.000 Jugendliche ... und andere statistische Ungereimtheiten
-
Studie
SGB II-Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis unter 25 Jahren: ein Länder- und Kreisvergleich
-
Anforderungen an die Neuregelung "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)"Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe