Sozialpolitik

Familienbund der Katholiken: Bildungschipkarten kein Ersatz für höhere Hartz IV-Regelsätze bei Kindern

„Diese Karten können einen wichtigen Beitrag für die Förderung von Kindern leisten. Sie dürfen allerdings eine Erhöhung des Sozialgeldes nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Deshalb muss die Chipkarte grundsätzlich allen Kindern zugänglich sein“, sagte am Freitag die Präsidentin des Familienbund der Katholiken, Elisabeth Bußmann.

30.08.2010

Es gebe Bildungsangebote wie beispielsweise Nachhilfe oder Musikunterricht, die durch das Sozialgeld nicht abgedeckt seien und auch nicht von jedem Kind in Anspruch genommen werden. Diese Angebote könnten mit einer Bildungschipkarte bezahlt werden. Es gehe jedoch kein Weg daran vorbei, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze zu einer Erhöhung des Sozialgeldes führen müsse. Der Familienbund unterstützt dabei die Position des Caritasverbandes, der je nach Altersgruppe eine Erhöhung zwischen 21 und 42 Euro im Monat fordert.

Quelle: Familienbund der Katholiken

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