Abschlussbericht

Europäischer Hilfsfonds zeigt Wirkung in Deutschland

Die Einführung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland ist ein Erfolg. Das geht aus dem umfassenden Abschlussbericht „Monitoring und Evaluation des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)“ hervor, der Anfang Oktober veröffentlicht wurde.

09.10.2020

Im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds unterstützen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Europäische Union wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen sowie neuzugewanderte EU-Bürger/-innen, darunter Eltern und ihre Kinder bis 7 Jahre, mit einem Gesamtetat von rund 93 Millionen Euro für den Zeitraum von 2014 bis 2020. Beide Gruppen haben es schwer, den Zugang zu Hilfsangeboten wie beispielsweise Migrationsberatungsstellen, Gesundheitsdiensten oder Wohnungslosenhilfeeinrichtungen zu finden, um ihre Lebenssituation zu verbessern.

„Die Beraterinnen und Berater der Projekte aus dem Europäischen Hilfsfonds sprechen die am stärksten benachteiligten Menschen an und öffnen ihnen die Türen zu den vorhandenen Hilfsangeboten in Deutschland. In vier Jahren haben sie etwa 150.000 Menschen beraten. Das ist ein eindrucksvoller Beleg für das hohe Engagement aller, die in diesen Projekten arbeiten“, sagte Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, anlässlich der Veröffentlichung des Berichtes.

Bezüglich der Integration neuzugewanderter Eltern und ihrer Kinder erklärte Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ). „Insbesondere der Zugang neuzugewanderter Kinder zu Angeboten der frühen Bildung liegt uns sehr am Herzen. Denn dadurch schaffen wir die Voraussetzung für eine gelingende Integration, damit es jedes Kind packt“.

Über 150.000 Menschen erreicht und beraten

Im Zeitraum von Dezember 2015 bis zum Stichtag 19. Dezember 2019 wurden laut Evaluationsbericht über 150.000 Menschen erreicht und beraten. Das für den gesamten Programmplanungszeitraum angestrebte Ziel von insgesamt rund 80.000 beratenen Personen wurde damit weit übertroffen. Bei Bedarf wurden die Hilfesuchenden von den Beraterinnen und Beratern zu lokal bzw. regional vorhandenen Hilfsangeboten begleitet. Die EHAP-Beraterinnen und -Berater übernahmen dabei eine Brückenfunktion zwischen den Zielgruppen und den bestehenden Angeboten. Dieser Ansatz war in über 80 Prozent der Beratungen erfolgreich. Das heißt, den EHAP-Beraterinnen und -Beratern ist es gelungen, die Menschen auch tatsächlich an bestehende Beratungs- und Hilfsangebote zu vermitteln. Laut Abschlussbericht wurden bis zum Stichtag beispielsweise fast 11.500  zugewanderte Kinder unter 7 Jahre an entsprechende Angebote herangeführt und etwa in eine Kita integriert. Insgesamt wurden bundesweit 151 Projekte gefördert. Bis Ende 2020 laufen noch 67 EHAP-Projekte der zweiten Förderrunde 2019/2020.

Ausblick

Über die Evaluation hinaus enthält der Abschlussbericht viele Anregungen und Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Hilfen. Das BMAS greift einige Empfehlungen bereits auf. „Derzeit verlängern wir 45 Projekte bis 30. Juni 2022, damit der EHAP-Ansatz in kommunalen Strukturen zur Armutsbekämpfung verankert werden kann. Damit wird ein Wissenstransfer und die Weiterentwicklung des EHAP als EHAP+ in der nächsten Förderperiode 2021 bis 2027 sichergestellt“, so Dr. Schmachtenberg.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.10.2020

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