Sozialpolitik

Diakonie unterstützt die Rechte von EU-Bürgern auf Sozialleistungen

Der Europäische Gerichtshof verhandelt morgen über das Recht von EU- Bürgern, in Deutschland Hartz IV-Leistungen zu erhalten. Die Europäische Kommission hatte bereits am Jahresanfang in einer viel beachteten Stellungnahme Zweifel daran geäußert, dass Arbeitsuchende aus der EU in Deutschland automatisch und ohne Einzelfallprüfung von Sozialleistungen ausgeschlossen sind.

17.03.2014

"Wir hoffen, dass auch der Generalanwalt in seinem Votum eine positive Grundsatzentscheidung zur sozialen Absicherung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in Deutschland befürworten wird", sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland heute in Berlin. "Menschen, die rechtmäßig in Deutschland leben, dürfen bei Hilfebedürftigkeit nicht gesetzlich von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden." Sie seien damit auf die Hilfe von Wohnungsloseneinrichtungen, Tafeln oder medizinischen Notdiensten angewiesen, die sozialen Folgekosten seien hoch. "Der Ausschluss von Sozialleistungen trifft vor allem Familien mit Kindern besonders hart", betont Loheide. Dies zeigt auch der aktuelle EuGH-Fall: Die 24-jährige rumänische Klägerin erhält als einzige Unterstützungsleistung lediglich Kindergeld für ihren Sohn und hat damit kaum Chancen, in Deutschland Fuß zu fassen, Deutsch zu lernen und für sich und ihr Kind eigenständig den Lebensunterhalt zu verdienen.

"Das Grundrecht auf das sozio-kulturelle Existenzminimum für alle Menschen in Deutschland bedeutet eben auch, Zuwandernde aus der EU mit existenzsichernden Leistungen zu unterstützen, wenn sie freizügigkeitsberechtigt sind und hilfebedürftig werden. Sie sollten schnellstmöglich eine Chance auf Integration in Arbeit und Gesellschaft erhalten. Die deutsche Gesellschaft trägt auch Verantwortung dafür, sie vor Diskriminierung sowie Ausbeutung und dem Abrutschen in prekäre Lebensverhältnisse zu schützen", betonte Loheide.

Die Diakonie Deutschland unterstützt im vorliegenden EuGH-Verfahren die Klägerseite gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Hintergrundinformationen zur Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gibt es hier auf den Seiten der Diakonie.

Quelle: Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 17.03.2014

Redaktion: Astrid Bache

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