Sozialpolitik

Die Quote wirkt – Frauenanteil in Führungspositionen steigt

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas legen die erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen vor. Der Bericht ist Teil des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, das seit einem Jahr gilt.

09.03.2017

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig und Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas gemeinsam vorgelegte "Erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes" beschlossen.

Damit kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beobachtung der Wirkungen des am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) nach. Sie unterrichtet die Öffentlichkeit über die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen durch die Unternehmen und den Öffentlichen Dienst und schafft damit Transparenz.

Im Bereich der Privatwirtschaft konnten im ersten Jahr 362 börsennotierte Unternehmen in die Auswertung einbezogen werden. Das Ergebnis: Alle börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die 2016 neue Aufsichtsratsposten zu besetzen hatten, haben sich an die feste Quote gehalten. Rund 70 Prozent der betrachteten Unternehmen haben sich Zielgrößen gesetzt.

Mehr Frauen in Führungspositionen

"Die Quote wirkt. Wir haben mehr Frauen in Führungspositionen. Wir hatten in den letzten Jahrzehnten Stillstand: Kaum Frauen in Führungsposition, wenig in den großen Unternehmen, wo viele Frauen arbeiten. Nun sehen wir an den Zahlen des Berichts: Es tut sich was, es hat sich etwas bewegt. Das beobachten wir bei den Unternehmen, die sich an die feste Quote halten müssen: Viele haben die Quote bereits erfüllt. Die anderen werden nachziehen. Was mir vor allem wichtig ist: es hat sich in den Unternehmen und in der Gesellschaft ein Kulturwandel eingestellt. Alle Unternehmen, die die feste Quote ‎erfüllen mussten, haben sich daran gehalten. Die Aufsichtsratsposten wurden durchgehend mit einer Frau nach besetzt, wenn noch keine 30 Prozent erfüllt waren. Auf der Vorstandsebene bewegt sich aber noch zu wenig. In den Vorständen der untersuchten Unternehmen sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert und zu wenige Unternehmen setzen sich zum Ziel, überhaupt eine Frau für den Vorstand zu gewinnen. Hier müssen wir auch über Nachbesserungen am Gesetz nachdenken.“ (Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 

Gerechtigkeit und Chancengleichheit 

"Die gesetzliche Frauenquote war notwendig und längst überfällig. Und die jetzt vorgelegten Zahlen zeigen: Die Frauenquote wirkt. Das Ende der patriarchalen Systeme in den Führungsebenen ist eingeläutet. Mit der Quote sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist fest im Grundgesetz verankert, sie muss auch in den Unternehmen zur Wirklichkeit werden. Noch nie waren so viele Frauen so gut ausgebildet wie heute. Ihr Potenzial ungenutzt zu lassen, wäre ein gravierender wirtschaftlicher Nachteil. Allen Befürchtungen und Mahnungen zum Trotz: Das Gesetz zur Frauenquote wird von den Unternehmen akzeptiert und eingehalten. Die Unternehmensberichte zeigen eine insgesamt positive Tendenz. Der überwiegende Teil der von der Auswertung erfassten Unternehmen hat sich verbindliche und vor allem auch erreichbare Zielgrößen für alle Ebenen gesetzt. Ein weiterer Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen ist absehbar.

Die Unternehmen werden sich jetzt daran messen lassen müssen, wie ambitioniert sie die gesetzlichen Pflichten umsetzen und sich tatsächlich für die Förderung von Frauen einsetzen. Es wird ein wichtiger Faktor der Außendarstellung im Wettbewerb um Fachkräfte sein. Neben potentiellen Bewerbern schauen auch immer mehr Investoren und Geschäftspartner auf die Aktivitäten des Unternehmens bei der Frage der Geschlechtergerechtigkeit. Kein Unternehmen kann es sich leisten, auf gut qualifizierte Frauen in seiner Führung zu verzichten.“ (Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz)

Drei Säulen des Gesetzes 

Säule 1 des Gesetzes – die feste Quote

Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Sie gilt aktuell für 106 börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen.

Säule 2 des Gesetzes – die verbindlichen Zielvorgaben

Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten bis zum 30. September 2015 erstmals Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand sowie erste und zweite Managementebene festlegen. Veröffentlicht werden diese Zahlen in den Lageberichten der Unternehmen. Nur börsennotierte Unternehmen mussten bereits bis zum 30. April 2016 diese Angaben für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlichen. Die anderen vom Gesetz betroffenen Unternehmen hatten bis zum Jahresende 2016 Zeit. Sie werden in der zweiten jährlichen Information erfasst.

Säule 3 des Gesetzes – Der öffentliche Dienst

Für den Bereich des öffentlichen Dienstes lässt sich ebenfalls bereits eine positive Entwicklung erkennen. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Er hat sich für die Gremienbesetzung selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen. Dabei verpflichtet das Gesetz zusätzlich, zur nächsten vollen Personenzahl aufzurunden. Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen.

Der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, gibt Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden. Auch hier geht der Bund bereits mit gutem Beispiel voran. Dennoch bleibt auch im öffentlichen Dienst noch einiges zu tun, um eine geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen zu erreichen.

  • Bei den beruflichen Aufstiegen ist keine Benachteiligung zu erkennen. Der Frauenanteil liegt hier insgesamt bei rund 53 Prozent.
  • 32,6 Prozent der mit Vorgesetzen- und Leitungsaufgaben Beschäftigten sind weiblich. 19 der 22 obersten Bundesbehörden beschäftigen nach wie vor mehr Männer als Frauen in Leitungsfunktionen.

Weitere Informationen zum Gleichstellungsindex stehen auf der <link https: www.destatis.de de publikationen thematisch fachberichte fachberichte.html external-link-new-window von>Webseite des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 08.03.2017

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