Sozialpolitik
Die Linke fordert Umgangsmehrbedarf für Alleinerziehende
Die Fraktion Die Linke fordert einen Umgangsmehrdarf für alleinerziehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen. Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sollen demnach so geändert werden, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird.
17.11.2016
In einem <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window zum antrag der fraktion die linke als>Antrag (18/10283; PDF, 875 KB) verlangt die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Statt dessen soll dem Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, das im SGB-II-Leistungsbezug steht, soll ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung soll das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, fordert Die Linke.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 675 vom 16.11.2016
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