Sozialpolitik
Diakonie warnt vor Nachteilen für Elterngeldbezieher
Das Diakonische Werk der EKD rät Eltern, die Hartz-IV beziehen und beim Elterngeld die Verlängerungsoption gewählt haben, diese umgehend bei der Elterngeldstelle zu widerrufen und sich noch in diesem Jahr rückwirkend die Differenz zum vollen Elterngeldsatz auszahlen zu lassen.
30.11.2010
Das Diakonische Werk der EKD rät Eltern, die Hartz-IV beziehen und beim Elterngeld die Verlängerungsoption gewählt haben, diese umgehend bei der Elterngeldstelle zu widerrufen und sich noch in diesem Jahr rückwirkend die Differenz zum vollen Elterngeldsatz auszahlen zu lassen.
Ab Januar 2011 wird das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger als Einkommen gewertet. Für Eltern, die von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, das Elterngeld anstelle von einem Jahr für zwei Jahre mit halbiertem Leistungssatz von 150 Euro zu beziehen - die sogenannte Verlängerungsoption - , hat diese Änderung schwerwiegende Folgen. Ab dem nächsten Jahr wird das Elterngeld vollständig mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.
Die Diakonie befürchtet, dass Nachzahlungen, die zwar in diesem Jahr beantragt aber wegen der Überlastung der Elterngeldstellen erst 2011 angewiesen werden, voll auf das Einkommen angerechnet werden. Es verstößt nach Ansicht der Diakonie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn die Anrechnung bei gleicher Rechtsgrundlage allein von der Bearbeitungsdauer und dem Anweisungsdatum der Elterngeldstellen abhängt.
"Es kann nicht sein, dass Familien im Hartz IV-Bezug Leistungen nicht mehr erhalten, die ihnen nach dem Gesetz für 2010 zugestanden hätten", kritisiert Kerstin Griese, sozialpolitischer Vorstand des Diakonischen Werkes der EKD. "Wir halten die Streichung des Elterngeldes für Bezieher von Hartz-IV schon grundsätzlich für ein falsches Signal. Dadurch werden die Erziehungsleistungen dieser Familien nicht mehr anerkannt. Aus den Schwangerschaftsberatungsstellen hören wir, welche enorme Verunsicherung dies für die betroffenen Frauen mit sich bringt. Eine rückwirkende Streichung von Leistungen ist aber in keinem Fall hinnehmbar. Wir bitten daher das Bundesarbeitsministerium, diese Regelungslücke umgehend zu schließen".
Quelle: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirchen in Deutschland, Pressemitteilung vom 30.11.2010
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