Sozialpolitik

Diakonie: Kabinettsbeschluss für neue Hartz IV-Regelsätze schreibt Armut fort

Die Diakonie Deutschland kritisiert den beschlossenen Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium als unzureichend und spricht sich für deutliche Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren aus. Die ermittelten Regelsätze machten eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht möglich, so die Diakonie.

25.08.2020

Am 19. August hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes“ beschlossen. Nach Ansicht der Diakonie geht die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze an der Lebenswirklichkeit vorbei. Es werden beliebig Regelsätze festgelegt, die eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht möglich machen.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik: „Die heute vom Kabinett beschlossene Regelsatzberechnung schreibt die Fehler der Vergangenheit fort. Es werden beliebig Regelsätze festgelegt, die Armut manifestieren und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erschweren. Kinder aus Familien, die von der Grundsicherung leben, sind besonders betroffen. Schon jetzt gehören sie zu den Bildungsverlierern, weil ihnen die notwendige Ausstattung fehlt und sie nicht mithalten können.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2010 geurteilt, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechen. Das ändert sich auch im aktuellen Entwurf nicht. So stehen auch Weihnachtsbaum, Adventsschmuck, Speiseeis, private Fernsehsender, Haftpflichtversicherung, Haustierfutter und Mobilität auf der Kürzungsliste.

Die Diakonie Deutschland kritisiert die zugrundeliegenden Berechnungen und fordert deutliche Nachbesserungen. Loheide: „Der Maßstab für die ALG II-Leistungen sind die ärmsten Haushalte. So wird Mangel zum Maßstab für das Existenzminimum. Besonders problematisch ist, dass die Vergleichsgruppe Personen umfasst, die einen Anspruch auf Sozialleistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Es braucht nicht nur einen Aufschlag von monatlich 100 Euro, der zusätzliche Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie ausgleicht, sondern eine grundsätzliche Erhöhung.“ Diese beträgt nach Berechnung der Diakonie aktuell beispielsweise für einen Alleinlebenden 160 Euro und für Kinder je nach Alter zwischen 44 Euro bis 97 Euro im Monat.

Aber auch im Detail sind Nachbesserungen erforderlich. Seltene hohe Ausgaben, zum Beispiel für Elektrogeräte, müssen bei Bedarf direkt finanziert werden. „Mit der im Gesetzentwurf angesetzten Pauschale von 1,67 Euro müsste elf Jahre auf einen Kühlschrank gespart werden. Das zeigt, wie unrealistisch die Annahmen sind, mit denen das ALG II berechnet wird“, so Loheide.

Hintergrundinformation

Nach Angaben der Diakonie machen die willkürlichen Streichungen am Regelsatz bei Erwachsenen 160 Euro aus, bei Kindern bis fünf Jahre 44 Euro, bei Kindern von 6 bis 13 Jahren 82 Euro und bei Jugendlichen 97 Euro. Auch seien die statistischen Vergleichszahlen für die Ermittlung der Kinderregelsätze weiterhin unseriös. So bilden bei Jugendlichen nur 14 Haushalte den Maßstab für die Ermittlung der Mobilitätskosten und lediglich 105 Haushalte würden zur Ermittlung der weiteren Konsumkosten herangezogen. Bei Kindern bis fünf Jahre bilden 278 Haushalte die allgemeine Vergleichsgruppe und bei den 6 bis 13-jährigen 144 Haushalte. Lediglich die üblichen Verbrauchskosten für Alleinstehende Erwachsene seien mit einer statistischen Vergleichszahl von 2.311 Haushalten einigermaßen repräsentativ. Zur grundlegenden Neu-Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung ist der Gesetzgeber verpflichtet. Alle vier Jahre werden mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auch die grundlegenden statistischen Vergleichsdaten für die Festlegung der Regelsätze neu ermittelt.

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Kabinettsbeschluss über ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes

Quelle: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.08.2020

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