Sozialpolitik

Diakonie begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz-IV-Kinderregelsätzen

Karlsruhe, 9. Februar 2010 Die Diakonie begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder. "Das Bundesverfassungsgericht hat damit die Auffassung der Diakonie bestätigt, dass die gegenwärtige Regelung an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen vorbeigeht. Die vom Grundgesetz garantierte Existenzsicherung ist nicht verwirklicht", erklärt Diakonie-Präsident Klaus-Dieter Kottnik am Dienstag nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

09.02.2010

Jetzt müsse der Gesetzgeber schnellstmöglich handeln und die Regelsätze kindgerecht und existenzsichernd ausgestalten. "Es ist nicht hinzunehmen, dass mehr als 1,7 Millionen Kinder in Deutschland keine ausreichenden Hilfen bekommen", betont Kottnik.

Um das Armutsrisiko für Familien zu verringern, müssen die neuberechneten Kinderregelsätze nach Ansicht der Diakonie durch einen umfassenden Ausbau der Infrastruktur begleitet werden. Dazu gehöre unter anderem ein kostenfreies Mittagsessen in Kindertrageseinrichtungen und Schulen sowie kostenfreie außerschulische Bildungsangebote. "Ein in sich stimmiges Hilfesystem verbindet Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten von Geburt an mit umfassenden Hilfen für Familien und einer ausreichenden Existenzsicherung. Eine solche Investition in Gerechtigkeit ist auch eine Investition in die Zukunft. Wir müssen verhindern, dass Armut in Deutschland weiter vererbt wird und ganze Bevölkerungsgruppen in Ausgrenzung leben", hebt der Diakonie-Präsident hervor.

Die Diakonie begrüßt außerdem die weitergehende Entscheidung des Gerichtes. Sie verpflichte den Gesetzgeber, die bisherige Berechnung nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zu überprüfen und eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen. Kottnik: "Bedarfsgerechte Hartz-IV-Regelsätze kann man nicht sinnvoll berechnen, in dem man den gesellschaftlichen Durchschnittsverbrauch einfach prozentual reduziert. Sie müssen dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe gewährleisten." Bisher gebe es in Deutschland keinen Konsens darüber gibt, wo das Existenzminimum tatsächlich liege. "Wenn man eine Grundsicherung schaffen will, die den Namen verdient, muss man dies klären. Für eine wirklich fachlich fundierte Neuregelung ist unseres Erachtens eine umfassende wissenschaftliche Expertise notwendig", erklärt der Diakonie-Präsident.

Quelle: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V., Pressemitteilung vom 09.02.2010

Redaktion: Astrid Bache

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