Sozialpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: Rote Karte für die Bundesregierung!

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung heute zu Recht die rote Karte gezeigt! Jetzt muss endlich Schluss sein mit einer Politik, durch die armen Kindern die Zukunft gestohlen wird.

09.02.2010

Das Bundesverfassungsgericht hat heute verkündet, dass die derzeitigen Hartz-IV-Regelsätze für Kinder mit der Verfassung unvereinbar sind. Dazu erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung heute zu Recht die rote Karte gezeigt! Jetzt muss endlich Schluss sein mit einer Politik, durch die armen Kindern die Zukunft gestohlen wird. Das Urteil ist ein Armutszeugnis für die Sozialpolitik der Bundesregierung. Als Konsequenz aus dem Urteil müssen die Regelsätze umgehend um bis zu 30 % angehoben werden. Auch Kinder haben das Recht auf eine menschenwürdige Existenz.“

Die Bundesregierung soll nicht weiter versuchen, ihren Haushalt auf Kosten der Kinder zu sanieren. Die Debatten über die Kinderarmut in Deutschland haben gezeigt, dass die Bundesregierung die Augen vor den Realitäten verschließt. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss von der Bundesregierung sofort eine unabhängige Kommission eingesetzt werden, die unter Beteiligung von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen bedarfsgerechte Kinderregelsätze ermittelt. 

Die Kinderregelsätze müssen sich endlich am tatsächlichen Bedarf von Kindern orientieren und jährlich überprüft werden, um auch diesen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Damit würde die Bundesrepublik Deutschland endlich ihren Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention nachkommen.

In Deutschland sind nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes fast 3 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen. Keine andere gesellschaftliche Altersgruppe ist so stark von Armut betroffen wie Kinder und Jugendliche. Besonders schwierig ist die Situation in Familien mit nur einem Elternteil und für Familien aus Zuwandererfamilien. 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 09.02.2010

 

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