Sozialpolitik
Deutsches Institut für Menschenrechte: Armen Menschen zu ihrem Recht verhelfen
Arme Menschen dürfen nicht als Bittsteller oder Fürsorgeobjekt betrachtet werden, kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte mit Blick auf komplizierte Antragsverfahren und entmutigende Beratungssituationen. Zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut (17. Oktober) fordert es eine Stärkung des Zugangs zum Recht für arme Menschen und einen Perspektivwechsel in Verwaltung und Politik.
18.10.2018
Jeder Mensch möchte in Würde leben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und bei Bedarf die nötige Unterstützung erhalten. Doch für viele Menschen in Deutschland ist das nicht selbstverständlich, weil sie arm sind. Anlässlich des Internationalen Tags für die Beseitigung der Armut fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte deshalb die Stärkung des Zugangs zum Recht für arme Menschen.
Menschenrecht auf soziale Sicherheit
"Arme Menschen sollten ihre Rechte auf soziale Sicherheit und auf Wohnen leichter als bislang wahrnehmen können", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Derzeit gebe es faktische Barrieren, die ihnen den Zugang zum Recht erschwerten, beispielsweise entmutigende Beratungssituationen in Jobcentern oder komplizierte und kaum durchschaubare Antragsverfahren. Immer mehr Menschen müssten zudem einen Teil der steigenden Mietkosten aus dem Regelsatz der Grundsicherung bezahlen, da die Jobcenter die Kosten nicht komplett übernehmen - selbst wenn es vielerorts faktisch nicht genug bezahlbaren Wohnraum gibt. "Wir brauchen einen Perspektivwechsel. Arme Menschen sollten nicht als Bittsteller oder Fürsorgeobjekt betrachtet werden, sondern als Menschen, die ihr Menschenrecht auf soziale Sicherheit in Anspruch nehmen", so Rudolf weiter.
Grundlagen für ein menschenwürdiges Dasein
Um ein Leben in Würde führen zu können, brauchen Menschen nicht nur ein Mindestmaß an materieller Sicherheit, sie müssen auch die Möglichkeit haben, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Die Grundlagen für ein menschenwürdiges Dasein sind im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ausformuliert. Dieser Menschenrechtsvertrag ist auch in Deutschland geltendes Recht.
Weitere Informationen finden sich in der Dokumentation "Wie kommen die Armen zu ihrem Recht?
Zur Umsetzung sozialer Menschenrechte in der Grundsicherung" (PDF, 473 KB) des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Nationalen Armutskoferenz.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 16.10.2018
Materialien zum Thema
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Zeitschrift / Periodikum
das baugerüst 1/24: Kinder- und Jugendarmut
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Broschüre
Policy Brief 2024 Kindergrundsicherung: Weichen jetzt richtig stellen!
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Anleitung / Arbeitshilfe
Kinderbuch „Mein Papa, die Unglücksspiele und ich“
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Bericht / Dokumentation
Fachtagung 2018 | 8. Baustelle Inklusion "Armut ist Diskriminierung! Klassistische Barrieren in Kita und Grundschule erkennen und abbauen"
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Stellungnahme / Diskussionspapier
Das Recht verpflichtet! Stellungnahme zur humanitären Notlage von Kindern und Jugendlichen an der polnisch-belarussischen Grenze
Projekte zum Thema
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Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel
DAS GROSSE KINDERRECHTE-SPIEL
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Children for a better World e.V.
CHILDREN Entdecker
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Deutsches Institut für Menschenrechte
Maßstab Menschenrechte - Bildungspraxis zu den Themen Flucht, Asyl und rassistische Diskriminierung
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Kreisau-Initiative e.V.
JustNow – Werkzeugbox für Menschrechte
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Integration statt Isolation
Institutionen zum Thema
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Sonstige
Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
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Stiftung / Fördereinrichtung
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
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Fort-/Weiterbildungsanbieter
act for transformation, gem.eG
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Sonstige
Kindernothilfe e.V.
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Internationale Einrichtung
United Nations Population Fund - Bevölkerungsfond der Vereinten Nationen