Sozialpolitik
Deutscher Verein steht für klare Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) sieht die Notwedigkeit zur Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze in drei Punkten: 1. Klare Transparenz der Regelsätze 2. Schaffung einer bedarfsgerechten Infrastruktur 3. Sachleistungen
18.05.2010
Berlin, In seiner Stellungnahme zur gestrigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zur Neuregelung der Hartz IV-Regelleistungen stellt der DV fest, dass eine neue Berechnung der Regelsätze allein nicht ausreicht. Bildung ist die Voraussetzung zur Überwindung von Armut. Es geht um ein effizientes Hilfesystem zur Bedarfsdeckung. Es reicht nicht, die Regelsätze zu erhöhen. „Es muss eine ausreichende Infrastruktur beispielsweise ein Bildungs- und Beratungssystem verbunden mit Sachleistungen geschaffen werden.
Die Bundesländer müssen ihrem Bildungsauftrag besser nachkommen. Im Bereich Bildung haben die Länder die Bildungshoheit. Sie müssen auch die Qualität des Bildungsangebotes sicherstellen. Es kann nicht sein, dass der Bund als Ausfallbürge einspringt und beispielsweise die Lernmittel für Hartz IV-Kinder zahlen muss, weil die Länder ihren grundgesetzlichen Auftrag nicht erfüllen. Dann kann Bildung gleich Sache des Bundes werden", so Michael Löher, Vorstand des DV. Es ist wichtig, allen benachteiligten Kindern Teilhabe an Bildung zu sichern. Löher weiter „Es geht nicht originär darum, die Hartz IV-Regelleistungen anzuheben. Es geht darum, dass die Bildungsvoraussetzungen von armen Kindern verbessert werden. Auch bei den Familien, die mit ihrem Einkommen knapp über Hartz IV liegen."
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
ik
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