Sozialpolitik

Deutscher Städtetag fordert rasches Ende des verfassungswidrigen Zustands bei Hartz IV

Der Deutsche Städtetag hat eindringlich an Bundestag und Bundesrat appelliert, sich schnellstens auf eine Lösung zur Regelsatzerhöhung für Hartz IV-Empfänger und das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder zu verständigen. Außerdem müssten die Kommunen bei den seit Jahren steigenden Sozialausgaben entlastet werden, indem der Bund die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter übernimmt.

11.02.2011

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, erklärte gestern nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des kommunalen Spitzenverbandes in Neuss: „Es ist ein Trauerspiel, dass sich Koalition und Opposition bisher nicht auf eine gemeinsame Lösung im Sinne der bedürftigen Familien und Kinder einigen konnten. Wir appellieren an alle Beteiligten, den verfassungswidrigen Zustand rasch zu beenden.“

Die Städte begrüßten die Initiative aller Seiten im Vermittlungsverfahren, die Kommunen bei der Grundsicherung im Alter zu entlasten. Eine Entlastung von diesen derzeit jährlich rund 3,9 Milliarden Euro sei überfällig, weil es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. „Die Städte brauchen dringend diese Entlastung bei den Sozialausgaben. Und sie lehnen es ab, eine Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund sachfremd mit einer Reform der Kommunalsteuern oder anderen Themen zu verknüpfen“, sagte Petra Roth.

Nach Auffassung des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages sollte den Kommunen bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets eine maßgebliche Rolle zukommen. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sollten auf schon vorhandene kommunale Angebote und Strukturen aufsetzen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die lokale Kompetenz der Städte zu nutzen. Die neuen Leistungen durch die kommunalen Träger zu den Kindern zu bringen, könne ein möglicher Weg sein. Dies setze allerdings zwingend eine vollständige, dauerhafte und direkte Kostenerstattung einschließlich der Verwaltungskosten voraus. Großen Wert legen die Städte in diesem Zusammenhang auf eine Revisionsklausel, mit der gewährleistet ist, dass im Falle von höheren Kosten für das Bildungspaket diese ebenfalls erstattet werden.

„Die Städte sind nicht mehr bereit, Aufgaben zu übernehmen, die nicht voll finanziert sind“, sagte Städtetagspräsidentin Roth. Im Interesse der Klarheit der Finanzierung und Transparenz von Kostenentwicklungen dürfe eine Vermischung der Finanzierung unterschiedlicher Aufgaben, zum Beispiel von Bildungs- und Teilhabepaket und Unterkunftskosten, nicht stattfinden. „Wenn die kommunalen Träger die Zuständigkeit für das Bildungspaket erhalten, sollte das Geld für die neue Aufgabe den Kommunen über den bereits bestehenden Artikel 91 e des Grundgesetzes zur Verfügung gestellt werden“, so Petra Roth. Damit könnten die Aufwendungen der Kommunen einschließlich der Verwaltungskosten direkt erstattet werden. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland habe diesen Weg gerade als zulässig beschrieben.

Eine Kostenerstattung fordern die Städte auch für die kommunalen Mehrbelastungen durch die Neuregelungen im Regelsatzgesetz wie den Wegfall des Kinderwohngeldes und der Änderung der Hinzuverdienstgrenzen, die bisher vom Bundesarbeitsministerium mit rund 300 Millionen Euro veranschlagt worden sind. Dies gelte auch für weitere finanzielle Belastungen der Kommunen wie die Warmwasserkosten für Langzeitarbeitslose, die nicht mehr Bestandteil des Regelsatzes sind, sondern durch die kommunal finanzierten Unterkunftskosten abgedeckt werden sollen.

Quelle: Deutscher Städtetag

Herausgeber: Deutscher Städtetag

 

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