Sozialpolitik
Der selbstbestimmte Verbraucher im Blick: Verbraucherpolitischer Bericht 2016
Neben Miete, Finanzdienstleistungen und Energie ist der größte Motor für Veränderungen in der Verbraucherpolitik die Digitalisierung. Ein neuer Bericht der Bundesregierung beschäftigt sich u.a. mit Datensicherheit, den Verbraucherrechten gegenüber Telekommunikationsanbietern und WLAN im öffentlichen Raum. Der Sachverständigenrat hat Standpunkte zur digitalen Verbraucherpolitik formuliert.
24.08.2016
Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung ist breit aufgestellt: Vom Schutz für Anleger vor riskanten Finanzprodukten, der Energieberatung und dem Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung bis hin zum Schutz vor Datenmissbrauch. Der verbraucherpolitische Bericht der Bundesregierung gibt darüber Auskunft.
Das Bundeskabinett hat den verbraucherpolitische Bericht der Bundesregierung verabschiedet. Er informiert die Öffentlichkeit über die verbraucherpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung im Zeitraum von 2012 bis 2016. Bereits im Juni hatte die Regierung ihren Bericht zur Ernährungspolitik, Lebensmitteln und Produktsicherheit vorgelegt. Stets gilt dabei die Devise: "Den" Verbraucher gibt es nicht. Die Verbraucherpolitik berücksichtigt, dass die Bedürfnisse, das Wissen und die Verhaltensweisen der Menschen verschieden sind.
Wichtige Verbesserungen für Verbraucher erreicht
Im Berichtszeitraum kam es national und auf europäischer Ebene zu wichtigen Verbesserungen: Besonders in den Bereichen Digitales, Miete, Finanzdienstleistungen, Energie und Telekommunikation hat die Bundesregierung auf aktuelle Herausforderungen für Verbraucher reagiert. Die Rahmenbedingungen der Verbraucherpolitik wandeln sich permanent; größter Motor für Veränderungen ist zweifellos die Digitalisierung.
Sicher in der digitalen Welt
Einen wichtigen Beitrag für sicheres Einkaufen im Internet leistet seit 2012 die so genannte "Button-Lösung": Sie hilft Verbrauchern, zu erkennen, wenn sie etwas kostenpflichtig im Internet bestellen. Marktwächter bei den Verbraucherzentralen beobachten digitale Produkte und Dienste, um Missstände frühzeitig aufzuspüren und zu beheben. Den Datenschutz auch in der digitalen Welt effektiv zu stärken ist Ziel der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 europaweit gilt.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung setzt einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Das "Marktortprinzip" stellt sicher, dass sich auch Anbieter an die hohen Standards halten müssen, die ihren Sitz zwar außerhalb der EU haben, ihre Waren oder Dienstleistungen jedoch auch in der EU anbieten. Die Verordnung enthält zahlreiche Regelungen, um die Rechte des Einzelnen an der Verwendung seiner Daten zu stärken.
Mehr Rechte für Mieter und Internetnutzer
Mieter profitieren von der Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung. Breitbandnutzer können sich nun frei für einen Router ihrer Wahl entscheiden. Verbraucher haben außerdem gegenüber ihrem Telekommunikationsanbieter Anspruch auf bestimmte vorvertragliche Informationen und können Auskunft zur aktuellen Datenübertragungsrate ihres Mobilfunk- oder Festnetzanschlusses erhalten. Zudem werden sie künftig von mehr WLAN-Zugängen im öffentlichen Raum profitieren.
Schutz bei Finanzdienstleistungen
Das Kleinanlegerschutzgesetz beseitigt für Verbraucher nachteilige Regelungsdefizite im Grauen Kapitalmarkt. So sind Anbieter hochriskanter Kapitalanlagen verpflichtet, Kleinanleger umfassend über mögliche Risiken zu informieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird im kollektiven Verbraucherinteresse aktiv, wenn einer Vielzahl von Anlegern Schaden droht. "Marktwächter für Finanzen" helfen auch hier dabei, Erkenntnisse über die Lage von Verbrauchern zu gewinnen und frühzeitig Hinweise auf Fehlentwicklungen zu geben.
Verbraucherberatung zum Thema Energie
Damit Verbraucher von den Möglichkeiten der Energieeffizienz profitieren, fördert die Bundesregierung eine Vielzahl von Energieberatungsangeboten sowie ein nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen. Darüber hinaus hat sie die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren ausgebaut.
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sorgt dafür, dass die Verbraucher aus den neuen Anwendungsmöglichkeiten intelligenter Messsysteme Nutzen ziehen können. Kundenfreundliche Informationen sollen zudem die Hürden für einen Anbieter- oder Tarifwechsel senken.
Neue Strukturen in der Verbraucherpolitik
Den neuen Herausforderungen in der Verbraucherpolitik begegnet die Bundesregierung auch mit der Einrichtung weiterer neuer Strukturen: Seit 2014 berät der unabhängige Sachverständigenrat für Verbraucherfragen die Bundesregierung auf wissenschaftlicher Basis.
Ein Schwerpunktthema ist die Verbraucherpolitik in der digitalen Welt, zu dem das Gremium Standpunkte formuliert hat. Das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stärkt die Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung für Verbraucher, indem es flächendeckend und kostengünstig Streitschlichtungsstellen schafft.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 24.08.2016
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