Sozialpolitik
DBJR: Jugendliche müssen den Mindestlohn erhalten
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) nimmt Stellung zum Vorschlag der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Sie will Jugendlichen unter 18 den gesetzlich geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht zahlen.
18.03.2014
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka schlägt sogar 25 Jahre als Altersgrenze vor.
Die stellvertretende DBJR-Vorsitzende Julia Böhnke kommentiert:
„Jugendliche müssen den Mindestlohn erhalten. Sie dürfen als Arbeitnehmende nicht schlechter gestellt und diskriminiert werden. Es ist absolut unverständlich, warum Jugendliche künftig für die gleichen Tätigkeiten geringer entlohnt werden sollen, als Arbeitnehmende über 18 oder 25 Jahre. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles begründet ihren Vorschlag damit, dass Jugendliche durch einen Mindestlohn abgehalten werden, eine Ausbildung zu beginnen; dass sie stattdessen lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen. Diese Begründung ist absurd. Noch unverständlicher sind die Vorschläge der Bildungsministerin Johanna Wanka, die Altersgrenze einfach mal bei 25 Jahren zu ziehen. Wenn junge Menschen heute einen Aushilfsjob annehmen, dann nur wegen eines mangelnden Angebotes an guten Ausbildungsplätzen. Uns jungen Menschen zu unterstellen, wir treffen derart kurzsichtige Entscheidungen, ist eine Frechheit! Das stetig wachsende Bildungsniveau zeigt, dass wir junge Menschen viel Wert auf eine gute Ausbildung legen.“
Zum Hintergrund:
Der Deutsche Bundesjugendring fordert in seinem Papier zur Sozialpolitik einen flächendeckenden Mindestlohn für alle Arbeitnehmenden – ohne Ausnahme. Die Jugendverbände und Jugendringe im DBJR haben 2013 in der Vollversammlung diese Position beschlossen: <link http: www.go.dbjr.de sozialpolitik _blank external-link-new-window external link in new>go.dbjr.de/sozialpolitik
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte ihren Gesetzentwurf zum Mindestlohn am 17. März zur Abstimmung an die anderen Ministerien gegeben. Darin enthalten ist der Vorschlag, den Mindestlohn nicht an Jugendliche unter 18 zu zahlen. In Medien hatte die Ministerin dargelegt, dass aus ihrer Sicht Jugendliche durch einen Mindestlohn abgehalten werden, eine Ausbildung zu beginnen, weil sie lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen würden. Dies wolle sie mit ihrem Vorschlag verhindern. Bis 2017 soll es ansonsten keine Ausnahmen mehr bei Mindestlohn geben – außer bei Jugendlichen. Die Ministerin hatte zum Beispiel mit Gaststättenbetrieben, dem Taxigewerbe, Callcentern, Zeitungsverlagen und Erntehelfenden über Ausnahmen bis 2017 gesprochen.
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka will die Altersgrenze sogar bei 25 Jahren setzen, erklärte sie gegenüber Medien. Sie sagt, dass mehr als die Hälfte der Jugendlichen älter als 18 Jahre seien, wenn sie eine Ausbildung beginnen. Das spreche dafür, die Altersgrenze heraufzusetzen.
Quelle: Deutscher Bundesjugendring vom 18.03.2014
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