Sozialpolitik

Das ändert sich 2020 – Neuregelungen zum Jahreswechsel

Im Januar 2020 sind zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten: Darunter sind Entlastungen für Beschäftigte, Familien und Arbeitgeber. Eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt. Der Mindestlohn steigt, ebenso die Regelbedarfssätze in der Grundsicherung. Auszüge aus dem Überblick der Bundesregierung.

06.01.2020

Arbeit

Arbeitslosenversicherung: Beitrag sinkt auf 2,4 Prozent

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 1. Januar 2020 erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen werden um rund 600 Millionen Euro jährlich entlastet. Weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung

Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro pro Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 Euro in 2019 auf 9,35 Euro ab 1. Januar 2020. Die Anhebung beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus dem Jahr 2018. Weitere Informationen zum Mindestlohn

Soziales

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Ab 1. Januar 2020 gelten neue Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem ändern sich weitere wichtige Werte in der Sozialversicherung. Weitere Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze

Höhere Regelbedarfssätze in der Grundsicherung und Sozialhilfe

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2020 mehr Geld: Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 432 Euro im Monat – acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls. Weitere Informationen zu den Regelbedarfssätzen

Angehörige von Pflegebedürftigen: Unterhaltszahlung erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen

Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern können ab 1. Januar 2020 nur dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Im gleichen Umfang werden außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Darunter fällt beispielsweise die finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung. Weitere Informationen zur Pflege-Entlastung

Eingliederungshilfe wird eigenes Leistungsrecht

Ab 1. Januar 2020 wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht in das Neunte Sozialgesetzbuch eingebettet. Zudem treten weitere wesentliche Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung in Kraft. Damit werden für Menschen mit Behinderungen die Anreize erhöht, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen (Dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes). Weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz

Mehr Wohngeld für 660.000 Haushalte

Ab 1. Januar 2020 steigt das Wohngeld. Außerdem erhalten rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld. Ab 2020 wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Weitere Informationen zur Wohngeldreform

Familie

Starke-Familien-Gesetz

Die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das Familien mit kleinem Einkommen unterstützt, tritt in Kraft: Zum 1. Januar 2020 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Kinderzuschlag erweitert. Die obere Einkommensgrenze, die sogenannte Abbruchkante, fällt weg. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute zu 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Weitere Informationen zum Starke-Familien-Gesetz

Steuern und Finanzen

Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag steigen

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar 2020 auf 7.812 Euro. Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag in 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Die Bundesregierung entlastet Familien damit um rund zehn Milliarden Euro jährlich. Die nächste Kindergelderhöhung erfolgt am 1. Januar 2021. Weitere Informationen zum Kinder- und Grundfreibetrag

Hygieneartikel künftig günstiger

Für Artikel des täglichen Bedarfs gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Ab Januar 2020 zählen auch Hygieneartikel für Frauen dazu, zum Beispiel Binden, Tampons und Menstruationstassen. Der vom Bundesfinanzministerium festgesetzten Steuersenkung von 19 auf sieben Prozent war eine Petition vorausgegangen mit der Forderung „Die Periode ist kein Luxus“, die rund 190.000 Unterstützerinnen und Unterstützer fand. Weitere Informationen zur Steuersenkung auf Hygieneartikel

Demokratieförderung

Zum 1. Januar 2020 startet die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) des Bundesprogramms „Demokratie leben“ mit mehr als 115 Millionen Euro. Das Programm unterstützt zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland, die sich tagtäglich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. Weitere Information zum Förderprogramm „Demokratie leben“

Gesundheit

Arzttermine vereinbaren rund um die Uhr unter 116 117

Damit Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine bekommen, sind ab 1. Januar 2020 die Terminservicestellen bundesweit einheitlich über die Telefonnummer 116 117 erreichbar – 24 Stunden, 7 Tage die Woche. Zusätzlich wird es möglich sein, Termine online zu vereinbaren. In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt. Weitere Informationen zu Arzterminen

Pflegeberuf wird attraktiver

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wird der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt. Zum 1. Januar 2020 tritt die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe in Kraft. Die vorher getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden zu einer hochwertigen Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammengelegt. Die Ausbildung ist kostenlos. Das Schulgeld wird überall abgeschafft. Eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt. Weitere Informationen zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe

Moderne Ausbildung für Hebammen

Hebammen und Entbindungshelfer werden künftig in einem dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet. Die bestehende duale Ausbildung wird in ein wissenschaftliches Studium mit hohem Praxisanteil überführt. Vergleichbar einem Bachelor-Studiengang wird das Hebammenstudium sechs bis acht Semester dauern. Weitere Informationen zur Hebammen-Ausbildung

Bildung

Für alle Auszubildenden Mindestvergütung

Zum 1. Januar 2020 tritt das modernisierte Berufsbildungsgesetz in Kraft. Eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt. Die Mindestvergütung soll im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro betragen. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Zudem wird es international vergleichbare Abschlussbezeichnungen wie „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ geben. Außerdem sollen Ausbildungen in Teilzeit erleichtert werden. Weitere Informationen zur Stärkung der dualen Berufsausbildung

Integration

Mehr Verlässlichkeit für Betriebe und Geduldete

Gute Integrationsleistungen sollen sich künftig auszahlen. Ziel ist es, mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Geduldete zu erreichen. Für Geduldete, die ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst sichern und die gut integriert sind, werden klare Kriterien für einen langfristigen Aufenthaltsstatus geschaffen. Auch erhalten abgelehnte Asylbewerber die Möglichkeit, ihre begonnene Berufsausbildung abzuschließen. Insgesamt wird am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration festgehalten. Das Beschäftigungsduldungsgesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Weitere Informationen zur Verlässlichkeit für Betriebe und Geduldete

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu weiteren gesetzlichen Neuregelungen ab 2020, u.a. zu den Maßnahmen für den Klimaschutz, finden sich auf der Webseite des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung.

Detaillierte Informationen zu den Neuregelungen in den Bereichen Arbeit und Soziales bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Quelle: Die Bundesregierung vom 20.12.2019

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