Sozialpolitik

Caritas: Regelsatzdebatte ohne Vorurteile

Mehr Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mahnt der Deutsche Caritasverband (DCV) in der Debatte um die Neufestsetzung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende an.

17.02.2010

„Einzelne Politiker erzeugen erneut den Eindruck, die Höhe der Regelsätze freihändig festsetzen zu können, um dann die Berechnungsmethodik dem gewünschten Ergebnis anzupassen“, sagt Caritas-Präsident Peter Neher.

Diese politisch motivierten Eingriffe in die Berechnung der heutigen Regelsätze hatte das Gericht kritisiert und ein transparentes und in jedem Schritt nachvollziehbares Verfahren gefordert. Zudem müssen in Umsetzung des Urteils eigenständige bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder festgelegt werden. Der DCV hat Kinderregelsätze berechnet, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Dieser Berechnung entsprechend müssten die Regelsätze für Kinder je nach Altersgruppe zwischen 21 und 42 Euro pro Monat angehoben werden.

„In der aktuellen Debatte wird auch der Eindruck erweckt, im Niedriglohnsektor beschäftigte Erwerbstätige hätten ein niedrigeres Einkommen als nicht arbeitende Empfänger der Grundsicherung. Dieser Eindruck ist falsch“, macht Neher deutlich. Zwar könne das Nettoeinkommen aus Erwerbseinkommen unterhalb der zustehenden Transfereinkommen bei Nichterwerbstätigkeit liegen. Das ergänzende Arbeitslosengeld stelle aber in jedem Fall sicher, dass bei Erwerbstätigkeit das Einkommen höher liege als bei Nichterwerbstätigkeit. 

„Wir dürfen keine Debatten zu Lasten von Menschen führen, die auf die solidarische Unterstützung der Gesellschaft angewiesen sind“, fordert Neher. „Wir brauchen eine sachliche, am Sozialstaatsprinzip orientierte Politik im Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Armut.“

Herausgeber: Deutscher Caritasverband e.V.

 

Back to Top