Sozialpolitik

Caritas fordert weitere Reformen zur Bekämpfung von Kinderarmut

Der Gesetzgeber nehme nur Familien in den Blick, die nicht im ALG II-Bezug sind, kritisieren der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) die Maßnahmen des Familienentlastungsgesetzes als nicht weitreichend genug. Eine nachhaltig familiienfreundliche Sozialpolitik könne nur gelingen, wenn die Wertungswidersprüche zwischen Familien- und Sozialrecht überwunden würden, stellen beide Organisationen fest.

05.07.2018

„Es sind weitere Verbesserungen im SGB II und beim Kinderzuschlag dringend notwendig, um Kinderarmut in Deutschland langfristig zu bekämpfen“, macht Caritas-Präsident Peter Neher deutlich. Das Kabinett befasste sich am 27.06.2017 mit dem Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen. Das Gesetz sieht eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro pro Kind monatlich und eine entsprechende Anhebung des Freibetrages für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) ab 1. Juli 2019 vor.

Entlastung für Familien

Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung Entlastungen für viele Familien, für die ohne die Anpassung - Sachausgaben für ihre Kinder steuerlich nicht angemessen berücksichtigt würden. Daher begrüßen der DCV und der SkF, dass die Bundesregierung insoweit die Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode umsetzt. Allerdings sind familienpolitische Maßnahmen dieser Art nicht geeignet, die Lebenssituation der Familien zu verbessern, in denen Kinder in Armut aufwachsen.

Familien im Hartz IV-Bezug gehen leer aus

„Kinder in (Ein-Eltern)- Familien mit niedrigem Einkommen und Kinder von Bezieherinnen und Beziehern von SGB II-Leistungen profitieren nicht von einer Erhöhung des Kindergeldes, da es vollständig auf den Bedarf des Kindes und auf den der restlichen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird“, erklärt SkF Bundesvorsitzende, Anke Klaus. Nach der Gesetzesbegründung sollen die Anpassungen dazu beitragen, Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommenssteuer angemessen zu berücksichtigen und dadurch Familien steuerlich zu entlasten und zu fördern. Bei dem steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind keine Verbesserungen geplant.

Benachteiligung der finanziell schwächsten Familien

„Um drohender oder bestehender Armut von Kindern entgegenzuwirken, sind die vorrangigen Sicherungssysteme zu stärken und Leistungen für Kinder besser aufeinander abzustimmen“, fordert Caritas-Präsident Peter Neher. Auch dieses Reformvorhaben sei im Koalitionsvertrag vereinbart. Dazu gehöre eine Reform des Kinderzuschlags, für dessen Weiterentwicklung sich der Deutsche Caritasverband seit Jahren einsetzt und konkrete Vorschläge erarbeitet hat. Beispielsweise solle der Kinderzuschlag nicht länger an der Höchsteinkommensgrenze abrupt enden, sondern mit steigendem Einkommen der Familien harmonisch abgeschmolzen werden. Die zwingend notwendigen Reformen müssten schnellstens umgesetzt und die dafür erforderlichen Mittel vom Finanzministerium bereitgestellt werden.

„Damit Familien nicht in den Leistungsbezug rutschen, nur weil sie Kinder haben, ist es notwendig, die Wertungswidersprüche zwischen Sozialrecht und Familienrecht zu überwinden. Ohne Reformen der Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft im SGB II wird eine nachhaltig familienfreundliche Sozialpolitik nicht gelingen“, so Neher.

Weitere Informationen zum Familienentlastungsgesetz stehen auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Caritasverband vom 27.06.2018

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